Hilfsmittel bei Prüfungen:
"Als Hilfsmittel zugelassen ist eine Textsammlung zum öffentlichen Recht (z.B. von Beck oder Nomos), die jedenfalls enthalten sollte: EUV, AEUV, Grundrechte-Charta und Grundgesetz. Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten (wie neu gekauft). Die Markierung von Gesetzen oder Paragraphen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder Register ist nicht gestattet. Eigene Ausdrucke der Gesetzestexte werden nicht akzeptiert. Das Aufsichtspersonal hält keine Ersatztexte vor."
| Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
|---|
Zeige vergangene Prüfungstermine >>
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 3. | ||||
| Studieren ab 50 |