Ziel des Moduls ist es, auf der Grundlage eines theorie- und evidenzbasierten Vorgehens onlinebasierte Informationsangebote zu konzipieren und zu entwickeln. Die Studierenden lernen, eigenständig redaktionell tätig zu werden. Besonderer Wert wird daher auf ein grundlegendes Verständnis der Programmierung und Pflege von Internetseiten sowie auf die Kenntnis von redaktionellen Anwenderprogrammen zur Verwaltung von Webseiten (Content-Management-Systeme) gelegt. Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage, Projekte im Bereich von Environmental E-Health eigenständig zu planen, Zielgruppen zu definieren, Inhalte der onlinebasierten Gesundheitskommunikation evidenzbasiert und zielgruppenspezifisch aufzubereiten und zu vermitteln.
Die Veranstaltung wird sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Genauere Informationen hierzu sind dem Veranstaltungsplan zu entnehmen.
Dies ist die Rahmenveranstaltung zum Modul 40-M12. Die Lehre innerhalb des Moduls findet in verschiedenen Seminaren statt, die zu Beginn des Semesters gewählt werden. Themen und Inhalte der Seminare variieren. Informationen dazu finden Sie in der Inhaltsbeschreibung der Seminare.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Di | 12-14 | H14 | 03.04.-14.07.2023 | |
weekly | Mi | 14-16 | X-E0-001 | 03.04.-14.07.2023 |
Module | Course | Requirements | |
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40-M12 Vertiefung E-Health | BHC42 Vertiefung E-Health-Vorlesung | - | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Die Prüfungsleistung/Studienleistung wird in Form einer Gruppenarbeit erbracht (vgl. § 10 Abs. 6 prüfungsrechtliche Rahmenrichtlinien der Uni Bielefeld). Durch entsprechende Einteilung der Studierenden in Gruppen und individuelle Vergabe der Aufgabenstellungen stellt der*die Prüfer*in sicher, dass der als Prüfungsleistung/Studienleistung zu bewertende Beitrag der*des Einzelnen bewertbar ist und die in den Regelungen zum Curriculum geregelten Anforderungen erfüllt. Die Prüfungsleistung/Studienleistung eines Studierenden in der Gruppe muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und erkennbar sein.
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