300112 Rechtssoziologie (S) (WiSe 2014/2015)

Inhalt, Kommentar

NEUER RAUM: X-B3-117

Die Rechtssoziologie ist ein interdisziplinäres Feld, dessen Entstehung weit in die Gründungsgeschichte der Soziologie zurückreicht und das bei vielen Klassikern der Soziologie eine zentrale Rolle spielt. Dabei ist die Rechtssoziologie stets ein Feld heterogener Perspektiven und Paradigmen gewesen, auf dem sich Reflexionstheorien der Wissenschaft und des Rechts begegnen. Diese Reflexionstheorien partizipieren nicht nur am Universalismus ihres jeweiligen Funktionssystems, sie bedienen sich überdies wissenschaftlicher Formen, mit der Folge, dass in der Semantik der Wissenschaft - konkret der Rechtssoziologie - diese unterschiedlichen Universalismen aufeinander treffen. Dies macht sich seit jeher in "soziologischen" und "juristischen" Rechtssoziologien bemerkbar, die oft unvereinbar nebeneinander stehen. Aus systemtheoretischer Sicht scheinen vor diesem Hintergrund koordinierte wechselseitige Interdependenzen oder aufeinander eingespielte Irritationen zwischen den verschiedenen Rechtssoziologien schwierig zu sein. Das Seminar wird sich mit der Entstehung und der Struktur dieser unterschiedlichen rechtssoziologischen Diskurse und mit deren Verhältnis untereinander befassen und so einen systematische Einblick in die Dynamik rechtssoziologischer Positionen geben.

Seminarplan

06.10.14 Einleitung und Überblick: Rechtssoziologie als Wissenschaftssoziologie
I. Grundlagen: Schwierige Interdisziplinarität
13.10.14 Rechtssoziologie als interdisziplinäres Feld: inkongruente Positionierungen
a) Rehbinder 2009, 1- 24
b) Luhmann 1972, 1-26
20.10.14 Kollision von Reflexionstheorien
Kieserling 2000
(Ergänzend ggf.: Guibentif 2000 - Interview mit Niklas Luhmann)
27.10.14 Praxisdiskurse der Wissenschaft
Kaldewey 2013, 15-35 und 103-153
II. Diskurse und Semantiken der Rechtssoziologie
03.11.14 Lebendes Recht, Rechtspositivismus
a) Ehrlich 1913, 398-403 und 409-426
b) Kelsen und Ehrlich 2003, 4-54
10.11.14 Soziologische Jurisprudenz, Rechtstatsachenforschung
a) Kantorowicz 1911
b) Nußbaum 1968, 18-47
17.11.14 Soziologische Rationalitätstheorie und Strukturfunktionalismus
a) Weber 1922, 181-198
b) Parsons 1967
24.11.14 Rechtssoziologie als kritische Professionssoziologie
König und Kaupen 1967
01.12.14 "Transzendentale Theorie der Gesellschaft" vs. kritische Rechtspolitik
a) Schelsky 1980, 7-33
b) Blankenburg u. a. 1972
c) Schelsky 1972
08.12.14 Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft?
Rottleuthner 1973, 7-13 und 245-267
15.12.14 Wiedereinbau des Rechts in die Soziologie
Luhmann 1972, 27-106
12.01.15 Gegen die Soziologisierung der Jurisprudenz
Luhmann 1974
19.01.15 Distanzierte Beobachtung und "Praxis"
a) Luhmann 1993, 7-37
b) Bora 2012
III. Perspektiven
26.01.15 Praxisdiskurs? Kritische Systemtheorie des Rechts?
Amstutz 2013
02.02.15 Schlusssitzung

Teilnahmevoraussetzungen, notwendige Vorkenntnisse

Sehr gute Kenntnisse der soziologischen Theorie werden vorausgesetzt.

Literaturangaben

Zur algemeinen Vorbereitung: Buckel, Sonja; Ralph Christensen; Andreas Fischer-Lescano (Hg.): Neue Theorien des Rechts. Stuttgart: Lucius & Lucius 2006 (UTB)

Lehrende

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Fachzuordnungen

Modul Veranstaltung Leistungen  
30-M-PK-M3 Governance und Regulierung (Kernbereich 3) Seminar 1 Studienleistung
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30-M-Soz-M15a Rechts- und Regulierungssoziologie a Seminar 1 Studienleistung
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Seminar 2 Studienleistung
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30-M-Soz-M15b Rechts- und Regulierungssoziologie b Seminar 1 Studienleistung
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Seminar 2 Studienleistung
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- benotete Prüfungsleistung Studieninformation

Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Politische Kommunikation / Master (Einschreibung bis SoSe 2013) 3.2   3 (bei Einzelleistung 2 LP zusätzlich)  

Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Sechs schriftliche Exzerpte sind jeweils am Tag vor den betreffenden Sitzungen im STud.IP abzulegen.

Für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie a/b" ist eine Hausarbeit erforderlich. Hausarbeiten müssen spätestens am 31. März 2015 (eine Woche vor Beginn des Sommersemesters) in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.

Hausarbeiten können auch während des Semesters geschrieben und im Seminar vorgestellt werden. Dadurch entfällt die "Nachbereitung" des Seminars in der vorlesungsfreien Zeit. Vorschläge werden ggf. in der ersten Sitzung diskutiert. Bei Interesse ist Kontaktaufnahme vor Semesterbeginn empfehlenswert.

Kein E-Learningangebot vorhanden
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Mittwoch, 22. Oktober 2014 
Letzte Änderung Räume:
Mittwoch, 22. Oktober 2014 
Art(en) / SWS
Seminar (S) / 2
Einrichtung
Fakultät für Soziologie
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38155804