Die Vorlesung gehört zum Bereich 3 ([nationales] öffentliches Wirtschaftsrecht Besonderer Teil) des Schwerpunktbereichs 4 (Öffentliches Wirtschaftsrecht in der EU) und dient insbesondere der Vermittlung von Kenntnissen, die in der Schwerpunktbereichsprüfung gefordert sind. Sie behandelt wichtige Einzelmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dazu zählen klassische Gebiete des Besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts wie das Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht, aber auch aktuelle Rechtsgebiete wie das Energiewirtschafts- und das Telekommunikationsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Vorlesung eine Schwerpunktbereichs-Hausarbeit zu schreiben.
Hilfmittel bei Prüfungen:
Als Hilfsmittel zugelassen sind ausschließlich Gesetzestexte. Erforderlich sind mindestens Gesetzestexte von GG, BVerfGG, VwVfG, VwGO, GewO, GastG, HandwO und EnWG (Bundesrecht) sowie von VwVfG, JustG, GO, OBG, PolG und LÖG (Landesrecht NRW). Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
Angaben zu Beginn der Veranstaltung
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Mi | 8-10 | C01-252 | 10.10.2022-03.02.2023
not on: 12/28/22 / 1/4/23 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 4; GL; SPB 4 - Bereich 3 | Wahlpflicht | 6. 7. | ||||
Studieren ab 50 |