Wie werden aus Fehlern bei Forschungen durch Reaktionen, wiederum im Forschungsprozess (Rezensionen u. a.) oder aber in Ethikverfahren (der DFG, der Fachverbände, der Hochschulen), stärkere negative Etiketten, wie fraud, misconduct, plagiarism u. a.?
Und wozu wird so etwas gebraucht, wo es doch Recht (Strafrecht, Urheberrecht, Arbeits- und Beamtenrecht, Schadensersatzrecht) gibt, mit dem im Rahmen der verfassungsmäßigen Forschungsfreiheit das, was Fehlertoleranz übersteigt, gesondert behandelt werden kann?
Und warum wird von Fachvereinigungen (z. B. Historikerverband, Deutsche Gesellschaft für Soziologie) sowie den Hochschulen (z. B. Universitäten Bielefeld und Bochum) versucht, die Ethisierung zu beschränken? Gibt es eine Schwäche des einschlägigen Rechts, die für manche willkommen, für andere unwillkommen ist?
In Fallstudien sollen u. a. eine Bochumer geschichtswissenschaftliche Arbeit (Jens Adamski 2009 unter angeblicher Betreuung von K. Tenfelde) und eine Stelle in einer Bochumer sozialwissenschaftlichen Habilitationsschrift (Christoph Weischer 2004) mit den dazu angestrengten Ethikverfahren untersucht werden.
Marco Finetti / Armin Himmelrath, Der Sündenfall. Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft. Stuttgart u.a. 1999
Steve Fuller, Research Ethics as the Latest Moral Panic in the Governance of Scientific Knowledge, in: Nico Stehr / Bernd Weiler, Eds., Who Owns Knowledge? New Brunswick /London 2008: 285-306
David Goodstein, On Fact and Fraud. Princeton /Oxford 2010
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Bielefeld Graduate School In History And Sociology / Promotion | Optional Course Programme | Can be credited for Stream B. | |||||
Soziologie / Diplom | (Einschreibung bis SoSe 2005) | ||||||
Soziologie / Master | (Einschreibung bis SoSe 2012) | Abschlussmodul | 3 | ||||
Soziologie / Promotion |