Logik I ist der erste von zwei Teilen des für Philosophiestudierende obligatorischen Moduls Logik. Logik benötigt man, um gute von schlechten Argumenten zu unterscheiden, sie ist deshalb eine Voraussetzung fürs philosophische Arbeiten. In dieser Veranstaltung wird in die Grundlagen der Aussagen- und Prädikatenlogik eingeführt.
Die Veranstaltung setzt sich aus einer Vorlesung und begleitenden Tutorien zusammen, in denen wöchentlich Übungsaufgaben besprochen werden.
Am Ende wird die Leistung in Form einer Klausur erbracht.
Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-LOGIK Logik | Einführung in die Logik | Studieninformation | |
- | unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N3 LOGIK | 3 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N3 LOGIK | 3 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N14 SQ HR | Pflicht | 4 | |||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 5 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung ab WS 11/12) ist eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Klausur. Beide Teile der Logik-Vorlesung enden mit einer 90minütigen Klausur, die von der oder dem jeweiligen Lehrenden gestellt wird. Die bessere der beiden Klausuren wird als Modulnote gewertet, d.h. die schlechtere Note geht nicht in die Berechnung der Modulnote ein. Es müssen jedoch beide Klausuren bestanden werden.
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Bestehen der Abschlussklausur.