Integrationskurse wurden mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 eingeführt. Sie dienen laut § 3, Abs. 1 der Integrationskursverordnung "der erfolgreichen Vermittlung
1. von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (...) und
2. von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit."
Über "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" verfügt nach § 3, Abs. 2 der Integrationskursverordnung derjenige, wer "sich im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)".
Damit sollen die Kurse der Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft dienen, Sprache wird dabei als Schlüsselfaktor gesehen. Bezüglich des Erfolgs und vor allem der Wirksamkeit der Maßnahme "Integrationskurs" gibt es allerdings (nicht erst) seit deren Einführung widersprüchliche Auffassungen und Ergebnisse.
In dem Seminar wollen wir uns zunächst über die Lektüre von fachlichen Grundlagentexten sowie Verordnungen und Konzepten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und deren kritischer Diskussion dem Gegenstand „Sprache und Integration“ nähern, bevor wir uns mit den sozialen Rahmenbedingungen sowie den individuellen Perspektiven der Lernenden und der Situation der Lehrkräfte und der Träger auseinandersetzen. Dies soll durch ergänzende Einblicke von Trägerseite und aus Sicht der Lehrkräfte sowie Gespräche mit Teilnehmenden an Integrationskursen erfolgen. Leitfragen sollen dabei folgende sein: Erfüllen die Kurse den Lernbedarf der Teilnehmenden? Welche Erfahrungen machen die Lernenden in und mit den Kursen? Welche Erfahrungen machen die Lehrkräfte mit der Lernergruppe? Welche weiterführenden lerner- und bedarfsorientierten Angebote wären denkbar?
Auf diese Weise besteht nicht nur die Möglichkeit, das System der Integrationskurse kennen zu lernen und sich – auch durch Kontakte mit der Zielgruppe – auf die Tätigkeit in diesen Kursen vorzubereiten, sondern auch Kontakte zu potentiellen zukünftigen Arbeitgebern und Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen und sich somit schon frühzeitig ein berufliches Netzwerk aufzubauen.
Abschluss der Module 1 bis 3 bzw. 4, insbesondere "Einführung in die DaF-Didaktik" (Modul 3.2.) und "Einführung in die Zweitsprachenerwerbsforschung" (Modul 3.1.). Das Seminar verlangt kein Vorwissen im Bereich Integrationskurse, da es eine Einführung in das Arbeitsfeld darstellt.
Barkowski, Hans (2009): Integration und Sprache(n). Voraussetzungen und Grenzen der Unterstützung von Integrationsprozessen in Einwanderungsgesellschaften durch Angebote zur Förderung des Zweitspracherwerbs der Immigrant/inn/en. In: Krumm, Hans-Jürgen; Portmann-Tselikas, Paul R. (Hrsg.): Theorie und Praxis. Österreichische Beiträge zu Deutsch als Fremdsprache. 12/2008. Schwerpunkt Sprache und Integration. Insbruck/Wien/Bozen: Studienverlag, 13-28.
Kaufmann, Susan (2009): Ein Rahmencurriculum für Integrationskurse in Deutschland. In: Krumm, Hans-Jürgen; Portmann-Tselikas, Paul R. (Hrsg.): Theorie und Praxis. Österreichische Beiträge zu Deutsch als Fremdsprache. 12/2008. Schwerpunkt: Sprache und Integration. Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag, 81-102.
Informationen zu den Integrationskursen: http://www.integration-in-deutschland.de/cln_110/nn_282952/SubSites/Integration/DE/02__Zuwanderer/Integrationskurse/integrationskurse-node.html?__nnn=true
Rahmencurriculum für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache http://www.goethe.de/lhr/prj/daz/pro/Rahmencurriculum_online_final_Version5.pdf
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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23-DAF-M7a Sprachlehr- und Sprachlernwissenschaften | Studieninformation | ||
23-DAF-M7b Kulturstudien | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Deutsch als Fremdsprache / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | BaDaFM7.2; BaDaFM7; BaDaFM9.2; BaDaFM9 | 3 |
Anforderungen an eine „regelmäßige und aktive Teilnahme“ (3 LP):
• Lesen der jeweiligen Grundlagentexte
• Beteiligung an den Diskussionen
• methodische Aufbereitungen eines Textes/eines Themas
• ein bis zwei Treffen mit Teilnehmenden an Integrationskursen
Zwei bzw. vier weitere Leistungspunkte können durch eine mündliche Prüfung am Ende des Semesters oder eine 10 bis 15-seitige Hausarbeit erworben werden.