Kompetenzen: Die Studierenden haben die Fähigkeit, ihre bisher erworbenen praktischen, wissenschaftlichen und didaktischen Fähigkeiten (im Bereich der Musik bzw. der Verbindung der Künste) miteinander in Beziehung zu setzen und innerhalb einer selbstständigen musikdidaktischen bzw. integrativen Arbeit zu integrieren. Sie sind in der Lage, selbstständig ein musikdidaktisches Unterrichtsprojekt schulformbezogen zu entwickeln. Die Studierenden begreifen Herausforderungen des Differenten und Irritierenden als Möglichkeiten und Chancen musikalischen Lernens und Lehrens. Auf Grundlage ihrer Planungskompetenz sind sie in der Lage, selbstständig ein musikalisches oder fächerverbindendes Unterrichtsvorhaben zu entwickeln und schriftlich auszuarbeiten. Dabei berücksichtigen sie unterschiedliche körperliche und geistige Voraussetzungen, verschiedene kindliche Interessen sowie individuelle Zugänge und beziehen zur affektiven Verstärkung gemeinsamen musikalischen Lernens Aspekte von Genuss, Spiel und Phantasie ein. Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.
Lerninhalte: Basis-Werkstatt: Vernetzung der musikpraktischen und musikwissenschaftlichen Bereiche des Faches (bzw. der praktischen und wissenschaftlichen Bereiche der Künste) mit einem jeweilig spezifischen thematischen Fokus.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 10:00-12:00 | ONLINE | 12.04.-23.07.2021 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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38-AeB-PM-M_a Praxismodul Musik | Basiswerkstatt mit musikpraktischen und wissenschaftlichen Anteilen | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
38-IndErg-PM-M_a Praxismodul Musik | Basiswerkstatt Musik mit musikpraktischen und wissenschaftlichen Anteilen | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
38-M4-M_a Projektmodul Didaktik | Basis-Werkstatt mit musikpraktischen und wissenschaftlichen Anteilen | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.