Seit 1995 ist das Verfahren zur evtl. Überweisung von Kindern an die Sonder- bzw. Förderschule neu geregelt: Die Überprüfung und die Entscheidung werden nun durch das VO-SF (= "Verordnung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort") geregelt. Seit 2005 ist das VO-SF in die AO-SF (= "Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung") integriert.
Grund- und Sonderschullehrer/innen sind seitdem gemeinsam in einem "dialogischen Verfahren" an der Erstellung des Gutachtens und den Überlegungen bezüglich des Förderbedarfs und -orts beteiligt.
Als frag- und kritikwürdig anzusehen ist in diesem Zusammenhang vor allem die hohe Zahl von sozial benachteiligten Kindern, die an eine Sonderschule für Lernbehinderte überwiesen werden. Neben der historischen Perspektive sollen u.a. die aktuellen Gesetzesgrundlagen, die Verfahrensschritte und Ziele, die Rollen und Aufgaben der Beteiligten sowie mögliche diagnostische Verfahren betrachtet werden. Aktuelle empirische Ergebnisse zum Feststellungsverfahren können für kritische Diskussionen sorgen.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Erziehungswissenschaft GHR mit Integrierter Sonderpädagogik / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | MSP.3.2 | 3 | ||||
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) |