Die Machtstellung des Betriebsrats und die Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung bekommt mancher Arbeitgeber zu „spüren“. Die Betriebspartner sollen zwar nach § 2 BetrVG vertrauensvoll zusammenarbeiten, jedoch sind systemimmanent in der Betriebsverfassung Konflikte zwischen den Betriebsparteien vorgezeichnet. Der Betriebsrat hat die Rechte der Arbeitnehmer wahrzunehmen und tangiert dadurch manches Mal unternehmerische Entscheidungen. Die Hochburg der betrieblichen Mitbestimmung ist sicherlich in § 87 BetrVG (soziale Angelegenheiten) zu sehen. Nicht weniger bedeutend ist dennoch die Mitwirkung in personellen Angelegenheiten wie schließlich in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Interessensausgleich und Sozialplan infolge einer Betriebsänderung). Im Rahmen dieser Vorlesung sollen diese Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates vertieft werden und auch aufgezeigt werden, welche verfahrensrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten dem Betriebsrat und/oder dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Diese Vorlesung dient zur Vertiefung der Vorlesung Betriebsverfassungsrecht, die im Wintersemester stattgefunden hat.
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden den Teilnehmern rechtzeitig per E-Mail übermittelt.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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one-time | Mi | 18-20 | V2-200 | 04.05.2011 | |
one-time | Mi | 18-20 | V2-200 | 11.05.2011 | |
one-time | Mi | 18-20 | V2-200 | 18.05.2011 | |
one-time | Mi | 18-20 | V2-200 | 25.05.2011 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Frauenstudien | (Enrollment until SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Nebenfach | ArbR | Wahl | 5. 6. | HS | |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | SPB 7: ZusatzVst.; EG Arb-u.SozR; EG Verf-u.InsR | Wahl | 7. | HS |