Die Überwachung der (Tele-)Kommunikation ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Zugleich sind die Sicherheitsbehörden zum Schutz der ihnen anvertrauten Rechtsgüter vielfach auf das Abhören oder die Infiltration privater Kommunikationen angewiesen. Die hieraus resultierende Spannungslage ist Anlass intensiver politischer Auseinandersetzungen und Gegenstand zahlreicher verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Die gerichtlichen Interventionen in diesem Bereich werden dabei keineswegs nur positiv beurteilt. Kritisiert werden nicht nur einzelne Ergebnisse, die wahlweise als zu restriktiv bzw. zu permissiv wahrgenommen werden, sondern auch die ganze Stoßrichtung der Judikatur. Diese produziere eine immer komplexere Spezialdogmatik, die praktisch nicht mehr handhabbar sei. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Seminar die jüngere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Themenfeld der staatlichen Überwachung auf und analysiert die diese Entscheidungen tragenden Linien.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung vom 10. bis 12. Dezember 2020 statt. Ob die Veranstaltung präsent oder virtuell durchgeführt wird, wird noch bekannt gegeben.
Vorbesprechungstermin: Montag, den 19. Oktober 2020 um 14 Uhr. Raum bzw. Zoom-Link für die Vorbesprechung werden über den eKVV-Verteiler und die Lehrstuhl-Homepage rechtzeitig bekannt gegeben. Im Vorbesprechungstermin werden die Themen vorgestellt. Auf Anfrage wird eine Themenliste vorab per Email zugesendet.
Leistungsnachweis: Folgende Leistungsnachweise können erworben werden: Seminarschein; Grundlagenschein; Schlüsselqualifikation. Für alle Leistungsnachweise sind erforderlich: Seminarreferat (mündlicher Vortrag) und aktive Teilnahme an allen Tagen des Blockseminars. Für den Seminar- und den Grundlagenschein ist zusätzlich die Anfertigung einer Hausarbeit gefordert.
Seminarreferat bzw. Hausarbeit (inkl. Gliederung und Literaturverzeichnis) sind spätestens bis Freitag zwei Wochen vor dem Seminartermin als gedrucktes Exemplar am Lehrstuhl abzugeben. Zusätzlich sind sie als Word-Datei per E-Mail (an: sekretariat.wischmeyer@uni-bielefeld.de) einzusenden, damit sie unter allen SeminarteilnehmerInnen zur Vorbereitung verteilt werden können.
Formalia: Das Seminarreferat für den Grundlagenschein sollte 15.000 Zeichen, die Seminararbeit sollte ca. 70.000 Zeichen (einschließlich Fußnoten, ohne Literaturverzeichnis und Gliederung) umfassen. Nähere Hinweise hierzu erhalten Sie im Vorbesprechungstermin.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | GL; Schlüsselqualifikation; ÖffR | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | Seminarschein oder Schlüsselqualifikation |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: