Die Gesundheitssysteme der westlichen Industriegesellschaften sehen sich in zunehmendem Maße mit Knappheitsproblemen konfrontiert. Die kostenintensiven Therapie- und Diagnosemöglichkeiten, die die moderne Medizin entwickelt, können bereits heute kaum mehr bedarfsdeckend zur Verfügung gestellt werden. In der Konsequenz können nicht alle Patienten die medizinische Behandlung erhalten, die für sie eigentlich indiziert wäre. Damit stellt sich im Bereich der Gesundheitsversorgung ein grundlegendes Problem der distributiven Gerechtigkeit: Wie sollen die medizinischen Güter verteilt werden, wenn sie nicht für alle Patienten in ausreichendem Maße finanziert werden können?
Im Seminar werden wir uns zunächst mit verschiedenen Konzeptionen der Verteilungsgerechtigkeit befassen, die in der medizinethischen Debatte eine wichtige Rolle spielen. Daran anknüpfend sollen zum einen zentrale institutionelle Fragen, wie etwa die Zulassung privater Zukaufmöglichkeiten, unter ethischen Gesichtspunkten erörtert werden. Zum anderen sollen die wichtigsten Vorschläge zur Begrenzung von Gesundheitsleistungen, wie z. B. die Einführung von Altersgrenzen („Altersrationierung“), gemeinsam diskutiert werden. Abschließend werden wir uns dem mit spezifischen Problemen verbundenen Bereich der Transplantationsmedizin zuwenden und verschiedene Möglichkeiten, das Aufkommen an Spenderorganen zu erhöhen (Widerspruchslösung, Klubmodell etc.), thematisieren.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
Eine Kopiervorlage der im Seminar erörterten Texte wird den Teilnehmern zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt III | |||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP MOR; N8 HM SB PGES; N10 GES-TH | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N10 GES-TH; N8 HM SB PGES | |||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N8 HM SB PGES | |||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N10 GES-TH | |||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten in Hauptmodulen (BA-und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten im Modul „Gesellschaftstheorie“ ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an der Veranstaltung sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Die aktive Teilnahme umfasst das Erbringen schriftlicher oder mündlicher Beiträge im Umfang von maximal 1200 Wörtern. Die benotete