Das Seminar thematisiert zunächst die Zunahme gesellschaftlicher Kontrollobjekte (über die „Ersten Drei Gewalten“ hinaus) sowie Kontrollinstanzen (über Medien als „Vierte Gewalt“ hinaus). Im Rechtsstaat kontrollieren alle alle. Was im 21. Jahrhundert nach totaler Überwachung klingen mag, war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch als emanzipatorische Forderung zu lesen. Wir werden uns sowohl mit konkreten Beispielen (Recherchen der Studierenden) als auch mit theoretischen Konsequenzen beschäftigen.
Wünschenswert, aber nicht notwendig sind Vorkenntnisse in Rechtssoziologie (Einführung). Notwendig hingegen: Interesse am Thema.
Mölders, Marc (2021): Die öffentliche Meinung und ihre Medien als aufsehende Gewalt. Zur Aktualität von René Marcic in digitalen Räumen. In: Kornelia Hahn und Andreas Langenohl (Hg.): Protestkommunikation: Konflikte um die Legitimität politischer Öffentlichkeit. Wiesbaden: Springer VS.
Speth, Rudolf (2018): Machtkontrolle durch Watchdogs. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen 31 (3), S. 6–18.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Do | 12-14 | ONLINE | 12.04.-23.07.2021 |
Module | Course | Requirements | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Study requirement
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Student information |
Seminar 2 | Study requirement
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Student information | |
- | Graded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Studieren ab 50 |
Für eine Studienleistung können Sie zwischen Kommentaren, Präsentationen, Exzerpten und Projektpräsentationen wählen. Genaueres folgt, sobald die Seminargröße absehbar ist.
Eine Hausarbeit, die so lang sein soll, wie es das Thema erfordert, 15 Seiten aber nicht deutlich überschreitet, ist für eine benotete Prüfungsleistung bis zum 30.9.2021 erforderlich. (Fächerspezifische Bestimmungen: Hausarbeit im Umfang von 10-22 Seiten)