Das Seminar bereitet „Geschichten“ des materiellen und formellen Strafrechts anhand bedeutsamer historischer Entwicklungslinien auf: Der Blick zurück, um die Bedeutung der Gegenwart zu erleben? Strafrecht wird man – wie das Recht an sich - ohne die Kenntnis von historischen Grundlagen nicht hinreichend verstehen können; Strafrecht ist aber auch nicht nur das Produkt seiner jeweiligen geschichtlichen (Vor-) Bedingungen. Strafrecht als bedingungslose Traditionsübernahme, als relativierender Zeitgeist oder als wissenschaftlicher bzw. kriminalpolitischer Gegenstand von Kontinuität bzw. Diskontinuität zu verstehen, kennzeichnet ein zum Teil ganz beachtliches Verständnis von Gegensätzen. Für dieses unterschiedliche Verständnis bedarf es einer Auseinandersetzung mit Theorien zur Geschichte und der Übertragung auf konkrete praktische historische Konstellationen. Historische Zusammenhänge lediglich chronologisch abzuhandeln, ermüdet allerdings den Geist. Deshalb sollen im Seminar die theoretischen historischen Grundlagen anhand aktueller Bezugnahmen verdeutlicht und das Verhältnis zwischen „altem“ und „modernem“ Strafrecht so hilfreich aufgeklärt werden. Ein Beispiel: Der „Ständige internationale Strafgerichtshof“ markiert den vorläufigen Endpunkt einer langen praktischen Entwicklung von Strafrecht und Strafverfahren sowie einer langen Entwicklung des Nachdenkens über das Verhältnis von Recht und Staat. Strafrecht darf nicht nur als „praktisch-historische“, sondern immer auch als „theoretisch-geistige“ Entwicklung verstanden werden. Das Bemühen um diese verschiedenen Entwicklungsstufen wird im Seminar insofern als eine „Theorie der Strafrechtsgeschichte“ vorgestellt.
Das Seminar bietet neben dieser sachlichen Auseinandersetzung Gelegenheit zur Erläuterung und Übung mit Blick auf das Verfassen strafrechtlicher Schwerpunktbereichs-Hausarbeiten.
Öffnung des Seminars für Studierende der SPB 8 und 9 sowie Interessierte der strafrechtlichen Schwerpunktbereiche – begrenzte TeilnehmerInnen-Zahl: 25.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar: Vortrag (max. 30 Min.) und schriftliches Abstract (ca. 4 Seiten mit Thesen als Diskussionsgrundlage) zum Thema sowie Beteiligung an den im Seminar geführten Diskussionen. Die Themenliste ist im Sekretariat bei Frau Bauch, U 8 – 239, erhältlich. Zur Vorbereitung steht den SeminarteilnehmerInnen die Betreuung durch Prof.’in Dr. Regina Harzer und Wiss. Mitarbeiterin Mechthild Kirchhoff zur Verfügung; Terminvereinbarungen zur Besprechung sind gesondert erforderlich.
Persönliche Voranmeldung zum Seminar: Die persönliche Anmeldung zum Seminar ist am Lehrstuhl, ebenfalls im Sekretariat, aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich; eine „Anmeldung“ über das elektronische Vorlesungsverzeichnis reicht nicht aus.
Vorbesprechungstermin: Donnerstag, 15. Juli 2010, 16.00 c.t. in U 8 – 207 (Handapparat Strafrecht); im Rahmen des Vorbesprechungstermins werden die einzelnen Themen anhand der Liste der Voranmeldungen vergeben.
Leistungen: Im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ (§ 43 Abs. 2 StudPrO) und im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich „Strafverfahren und Strafverteidigung“ (§ 44 Abs. 2 StudPrO) kann eine Schwerpunktbereichs-Hausarbeit geschrieben werden.
Einführende Literatur: Rüping / Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 5. Aufl., 2007.
Vertiefende Literatur: Fukuyama, Das Ende der Geschichte. Wo stehen wir?, 1992; Eberhard Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Aufl., 1965; Seagle, Weltgeschichte des Rechts, 1969; Stübinger, Schuld, Strafrecht und Geschichte, 2000; Vormbaum, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 2009; Wesel, Geschichte des Rechts, 1997.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 8: Wahl; SPB 9: Wahl | Wahlpflicht | 7. | HS |