Die Schrift „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ ist der erste Teil der „Metaphysik der Sitten“. Kant versucht in der „Rechtslehre“ sein erkenntnistheoretisches System und die in seiner Ethik entwickelten Grundsätze auf den Gegenstand des Rechts anzuwenden.
Wir werden im Seminar gemeinsam sowohl die Grundgedanken des Kantischen Rechts besprechen, als auch die Ausarbeitungen zum Privatrecht und zu den beiden öffentlichen Rechten, dem Staatsrecht und dem Völkerrecht.
Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich auch an Studierende, die Kants praktische Philosophie bisher noch nicht näher kennen gelernt haben.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP PR | 2 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PR | 2 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PR | 2 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (BA- und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.