Die „Zwei Abhandlungen über die Regierung“, die im Lektürekurs behandelt werden sollen, können als das staatsphilosophische Hauptwerk John Lockes (1632-1704) gelten. Die im Jahre 1690 erschienene Schrift setzt sich in ihrem ersten Teil kritisch mit Robert Filmers Werk „Patriarcha“, einer einflussreichen Rechtfertigung des Absolutismus, auseinander. Im zweiten Teil, auf dem das Hauptaugenmerk der Veranstaltung liegt, entwickelt Locke eine eigenständige, an den Interessen der Individuen orientierte Konzeption politischer Herrschaft.
Lockes Theorie bietet ein wichtiges Beispiel für eine kontraktualistische Rechtfertigung staatlicher Machtausübung. Seine Argumentation nimmt ihren Ausgang von einem – konflikthaft gedachten – Naturzustand, den die Individuen durch Gründung einer bürgerlichen Gesellschaft zu überwinden vermögen. Im Unterschied zu Hobbes plädiert er dafür, die Rechte des Souveräns zu begrenzen, und spricht den Herrschaftssubjekten im Fall des Vertragsbruchs ein Widerstandsrecht zu. Grundlegende moderne Verfassungsprinzipien, wie z. B. die Idee der Gewaltenteilung, sind in Lockes Konzeption bereits enthalten. Einen wichtigen Bezugspunkt für aktuelle Diskussionen bietet die Eigentumstheorie, die Locke im fünften Kapitel der zweiten Abhandlung entwickelt hat.
Im Seminar sollen die wesentlichen Inhalte der Theorie von John Locke gemeinsam erarbeitet und die mit ihr verbundenen Probleme analysiert werden.
Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt am Main, 1992 (Suhrkamp Taschenbuch).
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N2 GM | 1. 2. | 3 | ||
| Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N2 GM | 1. 2. | 3 | |||
| Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N2 GM | 3 | ||||
| Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2009) | 3.4b |
Voraussetzung für die Vergabe von 3 Leistungspunkten (BA- und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Diese Einzelleistung beruht auf einer Mappe von Beiträgen. Diese Mappe kann enthalten: kurze schriftlich ausgearbeitete Diskussionsbeiträge, schriftliche Antworten auf Fragen des Dozenten im Anschluss an den Lehrstoff eines Semesterabschnitts, Protokolle von Diskussionen in der Veranstaltung, ausgearbeitete Vorlesungsmitschriften oder Ähnliches. Der genaue Zuschnitt der Mappe wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.