Soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen - ob z.B. bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter. Dies geschieht in Deutschland überwiegend unter dem Dach der Sozialgesetzbücher und in Zuständigkeit des Bundesamtes für Arbeit und Soziales. Beratungsangebote im Kontext der sozialen Sicherheit sind zum Teil staatlich organisiert, obliegen aber ebenso den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und freien Trägern.
In diesem Seminar lernen Sie unterschiedliche Felder der sozialen Sicherheit kennen, betrachten die Möglichkeiten und Grenzen von Beratung im institutionellen Kontext bzw. unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgegebenen Rahmens und aus der Perspektive der hilfebedürftigen Klienten.
In dieser Veranstaltung findet ein Platzvergabeverfahren statt. Bitte informieren Sie sich hier über den Ablauf: http://www.uni-bielefeld.de/erziehungswissenschaft/bie/faq.html
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.