Der Titel der 1793 erschienenen Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ ist (aufklärerisches) Programm: Kant unternimmt hier (u.a.) den Versuch, religiöse Inhalte so weit zu explizieren und zu begründen, wie es aus rein vernünftigen Überlegungen heraus möglich ist – Offenbarungsschriften wie insbesondere der Bibel wird keine besondere Autorität zuerkannt. Die dort und in der anschließenden theologischen Tradition gebildeten Dogmen (wie z.B. das von der stellvertretenden Übernahme der „Sündenschuld“ durch den Sohn Gottes) werden konsequent so (um-)interpretiert, dass sie in den Rahmen einer reinen Vernunftreligion passen. Dabei wird das traditionelle Begründungsverhältnis zwischen Religion und Moral praktisch umgekehrt: Nicht die Religion begründet über die Vorstellung eines göttlichen Gesetzgebers die Moral, sondern eine vernünftig begründbare Moral wird der Maßstab für die Beurteilung von Religion. Die vielschichtige Schrift enthält außerdem eine Theorie des Bösen, Auseinandersetzungen mit den Ansprüchen der Kirchen, Überlegungen zu Religion und Öffentlichkeit u.v.m.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
Allgemeinere Vorkenntnisse über die Philosophie Kants (speziell die praktische) sind nützlich, aber nicht Voraussetzung.
Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Meiner
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N11 REL-TH | 4 | |||
| Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N11 REL-TH | 4 | ||||
| Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N11 REL-TH | 4 | ||||
| Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an der Veranstaltung sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Die aktive Teilnahme umfasst das Erbringen schriftlicher oder mündlicher Beiträge im Umfang von maximal 1200 Wörtern. Die benotete Einzelleistung besteht aus einer Hausarbeit im Umfang von etwa 2000 Wörtern, die im Anschluss an die Veranstaltung geschrieben wird.