Der Begriff der Menschenwürde spielt in der gesellschaftlichen wie auch philosophischen Diskussion eine wichtige Rolle. Insbesondere im Zusammenhang mit den diffizilen Problemen, vor denen die moderne Medizinethik steht, wird häufig auf das Konzept der Menschenwürde zurückgegriffen. Im Seminar soll untersucht werden, welche Bedeutung dem Begriff der Menschenwürde für das Verständnis aktueller medizinethischer Fragen zukommt.
Die Veranstaltung ist inhaltlich in drei Teile untergliedert. Eingangs sollen anhand klassischer und moderner philosophischer Texte unterschiedliche Konzeptionen von Menschenwürde vorgestellt werden. Im Blickpunkt der Diskussion werden hier unter anderem die Vorstellungen stehen, die Immanuel Kant in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten dargelegt hat. Durch seine Verankerung in Art. 1 des Deutschen Grundgesetzes stellt der Begriff der Menschenwürde auch eine wichtige rechtliche Bewertungskategorie dar. Im zweiten Teil der Veranstaltung soll daher kurz auf die aktuelle verfassungsrechtliche Diskussion über die Bedeutung des Würdeschutzes eingegangen werden. Abschließend gilt es, die ethischen und rechtlichen Grundlagen, die gemeinsam im Seminar erarbeitet wurden, auf konkrete Probleme der Medizinethik anzuwenden. Zu den Themen, die sich für eine Erörterung im Seminar anbieten, zählen unter anderem Leihmutterschaft, Embryonenschutz und „genetic enhancement“.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
Die im Seminar besprochenen Texte werden zu Beginn des Semesters in Form eines Readers bereitgestellt.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N10 GES-TH | 4 | |||
Philosophie / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP MOR | 2 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N5 HM PP MOR | 2 | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N10 GES-TH | 4 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N5 HM PP MOR | 2 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N10 GES-TH | 4 | ||||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten in Hauptmodulen (BA-und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleitung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten im Modul „Gesellschaftstheorie“ ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an der Veranstaltung sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Die aktive Teilnahme umfasst das Erbringen schriftlicher oder mündlicher Beiträge im Umfang von maximal 1200 Wörtern. Die benotete Einzelleistung besteht aus einer Hausarbeit im Umfang von etwa 2000 Wörtern, die im Anschluss an die Veranstaltung geschrieben wird.