Was versteht man soziologisch unter Vierter Gewalt? Für welches gesellschaftliche Problem soll sie eine Lösung sein? Welche unterschiedlichen Bestimmungen lassen sich historisch rekonstruieren? Inwiefern hat die Vierte eine besondere Beziehung zur Dritten Gewalt? Warum sehen Theoretiker_innen wie Praktiker_innen die Notwendigkeit, von Fünfter Gewalt auszugehen? Ist das Konzept nur in demokratisch-pluralistischen Kontexten denkbar? Kann sich Vierte Gewalt globalisieren?
Das Seminar versucht einen sowohl historisch als auch räumlich weitreichenden Blick auf das soziale (und soziologisch spärlich belichtete) Phänomen der Vierten Gewalt zu ermöglichen.
Wünschenswert, aber nicht notwendig sind Vorkenntnisse in Rechtssoziologie (Einführung), Mediensoziologie und Differenzierungstheorie. Notwendig hingegen: Interesse am Thema
[zur Einführung]
Baecker, Dirk (2010): Die vierte Gewalt: In: vorgänge Nr. 192 (Heft 4/2010): Wandel der Öffentlichkeit, S. 16-22
Marcic, René (1957): Die "Vierte Gewalt". In: ders.: Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat. Recht als Maß der Macht / Gedanken über den demokratischen Rechts- und Sozialstaat. Wien: Springer-Verlag, S. 394-397
Eine konkrete Literaturliste wird zu gegebener Zeit im Lernraum präsentiert.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Studieren ab 50 |
Ihre Aktive Teilnahme/Studienleistung dokumentieren Sie durch eine (1) aktive Teilnahme und (2a) das Hochladen von sechs Kommentaren in den eKVV-Lernraum (unter ‚Abgabe‘). Kommentare haben einen Umfang von ca. 1 Seite und fassen (i) kurz den Kern des zu besprechenden Textes zusammen sowie (ii) stellen oder diskutieren Fragen, die der Text aufgeworfen hat. Kommentare sind bis zum Montagabend (20 Uhr) vor den Sitzungen am Dienstag einzureichen.
(2b) ALTERNATIV zu den Kommentaren können Referate zu den als Textsitzungen ausgewiesenen Terminen präsentiert werden. Referate können bis zu 45 Minuten lang sein, Sie sollten darüber hinaus Diskussion(szeit) einplanen. Thesenpapiere/ Gliederungen sollten rechtzeitig zuvor eingereicht werden.
Eine Hausarbeit, die so lang sein soll, wie es das Thema erfordert, 15 Seiten aber nicht deutlich überschreitet, ist für eine benotete Prüfungsleistung bis zum 30.9.2019 erforderlich. (Fächerspezifische Bestimmungen: Hausarbeit im Umfang von 10-22 Seiten)