Der Grundkurs BGB II versteht sich schon aufgrund der Stundenzahl als zweite große Stufe zum Basiswissen im Zivilrecht. Das einschlägige Gesetzesrecht besteht im wesentlichen aus einem Großteil des 2. Buchs des BGB, des Rechts der Schuldverhältnisse. Die Reihenfolge der Regelungen legt nahe, was seit Generationen in der Juristenausbildung Tradition ist, nämlich daß Schwieriges zuerst kommt. Dies ist das Allgemeine Schuldrecht oder der allgemeine Teil des Rechts der Schuldverhältnisse. Die Schwierigkeit liegt hier besonders im hohen Abstraktionsgrad der einschlägigen Denkfiguren wie etwa Schuldverhältnis, gegenseitiger Vertrag, Vertrag zugunsten Dritter, Erfüllung und Erfüllungssurogate, Abtretung, Schuldübernahme, Gesamtschuld, um nur ein paar der wichtigsten zu nennen. Vom Gesetzgeber ist in den Zusammenhang außerdem noch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt worden. Zu diesem großen und wichtigen Teil des Lehrstoffs kommen als ein zweiter Schwerpunkt noch etwas anschaulichere Materien in Gestalt des Rechts einzelner Schuldverträge hinzu wie namentlich Kauf, Miete, Dienst-, Werkvertrag, Geschäftsbesorgung, Schenkung, Darlehn, Bürgschaft. Die beiden Arbeitsfelder, das Allgemeine Schuldrecht und das Recht der Vertragsschuldverhältnisse legen nahe, sie in während des Semesters (wahrscheinlich nur ein Mal) wechselnden wöchentlichen Stundenanteilen nebeneinander zu präsentieren. So geplant soll die Veranstaltung (auch dem Dozenten) die Gewähr geben , daß von allem, wenn es bei der Fülle des Stoffs gegen Ende der Vorlesung etwas eng werden sollte, doch ziemlich das Wichtigste gesagt worden ist.
Wird in der Vorlesung besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR II; Profil:IndMng | Wahlpflicht | 5. 6. | 12 | scheinfähig Aufsichtsarbeit HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR A | Pflicht | 2. | GS |