Die Veranstaltung richtet sich vor allem an interessierte und engagierte Anfängerinnen und Anfänger des strafrechtlichen Studiums. Sie soll Einblicke in die Behandlung eines konkreten strafrechtlichen Problems vermitteln. Ob es sich beim "Sprühen von Farbe" auf Häuserwände, auf Waggons der Deutschen Bundesbahn, auf Busse und Straßenbahnen um ein strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, oder ob man diese Verhaltensweise auch als "Kunst" bezeichnen kann, wird anhand unterschiedlicher Annäherungen an dieses gesellschaftliche und kriminalpolitische Phänomen aufzulösen versucht. Neben historischen Entwicklungen des "Graffiti" selbst wird u.a. die Problematik des Beschädigungsbegriffs nach § 303 StGB vertieft. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir uns außerdem mit der praktischen Seite des "Graffiti" beschäftigen: Am Kolloquium werden "Graffiti-Sprayer" teilnehmen und Erfahrungen aus ihrer Sicht berichten; außerdem sollen Vertreter der Hauseigentümer zu Wort kommen und schließlich wird die polizeiliche Praxis im Zusammenhang mit dem verfahrensrechtlichen Umgang mit "Sprayern" einbezogen.
Das Kolloquium wird am Ende des Semesters als Blockveranstaltung stattfinden. Da nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgenommen werden kann, ist eine persönliche Anmeldung (entweder in meiner Sprechstunde, Mi 12-13 Uhr oder während der vorlesungsfreien Zeit im Sekretariat U 8 - 239) erforderlich. Für die Teilnahme wird neben dem Interesse an schwierigen kriminalpolitischen Fragestellungen vorausgesetzt, dass im Rahmen der Blockveranstaltung eine "Schlüsselqualifikation" erworben wird. Der Erwerb einer "Schlüsselqualifikation" (§§ 2 Abs.3, 16 Abs.1 Studien- und Prüfungsordnung) setzt die aktive Beteiligung (regelmäßige Diskussion, gegebenenfalls kurzer Vortrag über eine festegelegte Problematik) an der Veranstaltung voraus; Diskussionsstil und Rhetorik werden dabei geübt. Auch der Erwerb eines "Grundlagenscheins" (nach der "alten" Studienordnung) ist möglich; dafür wird - neben der regelmäßigen Teilnahme - die Anfertigung einer häuslichen Arbeit vorausgesetzt; über einzelne Themen kann man sich am Aushang (U 8 - 239) oder auf der Homepage informieren.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahlpflicht | 1. 2. | HS | |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein; Strafrecht (VV) | Wahl | 2 | scheinfähig HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Schlüsselqualifikationen | Wahl | 2 | scheinfähig GS |