"Der Staat ist also identisch mit der Sache des Volkes." Die berühmte Staatsdefinition Ciceros macht als Selbstbe-schreibung unmißverständlich klar, dass das "Volk" in dem komplexen Gefüge aus Institutionen, Mentalitäten und Praktiken, das wir die "Verfassung der römischen Republik" nennen, eine wichtige Rolle spielte. Für Theodor Mommsen bildete die "souveräne Gewalt" des populus Romanus einen Pfeiler in seiner rechtlichen Konstruktion des römischen Staates, und es war klar, wer Koch und wer Kellner war: "Aber der Magistrat empfängt .. seine Amtsgewalt von der Gemeinde und es entwickelt sich der Begriff der Magistratur dahin, dass jeder Magistrat und nur Magistrat ist, wer unmittelbar von der Bürgerschaft ein Mandat empfängt. Damit verschiebt sich die Gleichberechtigung zwischen Bürgerschaft und Magistratur; jene (= die Bürgerschaft) ist der Herr und diese die Dienerschaft.? Ronald Symes Axiom führte in eine ganz andere Richtung: "Was auch immer die Form und die Bezeichnung einer Regierung sein mag, Monarchie, Republik oder Demokratie, zu allen Zeiten lauert eine Oligarchie hinter der Fassade, und die römische Geschichte ist die Geschichte (...) einer herrschenden Klasse." Neuerdings hat Fergus Millar eine Debatte angestoßen, ob man die römische Republik nicht als Demokratie (im antiken Wortsinn) ansprechen müsse. Karl-Joachim Hölkeskamp hielt, in Anspielung auf eine berühmte Formel in Abraham Lincolns "Gettysburg Adress", hingegen fest: "The Republic was not a government of the people" or "by the people", and (...) it was not a "government for the people?." Im Seminar soll am neuralgischen Punkt der Rolle des Volkes die Eigenart der politischen Ordnung der römischen Republik erarbeitet werden; ein Ausblick gilt den Veränderungen in der frühen Kaiserzeit.
Fergus Millar, The Crowd in Rome in the Late Republic. Ann Arbor 1998 (dazu die wichtige Rezension von K.-J. Hölkeskamp, Scripta Classica Israelica 19, 2000, 203-223); Martin Jehne (Hg.), Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der römischen Republik. Stuttgart 1995
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Geschichte / Lehramt Sekundarstufe I | A1; B2; B4 | Wahlpflicht | HS | ||||
| Geschichte / Lehramt Sekundarstufe II | A1; B2; B4 | Wahlpflicht | HS | ||||
| Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | HM I Antike; HM III | Wahlpflicht | 6 | HS | |
| Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | 3.1.3 | Wahlpflicht | 8 | benotet | |
| Geschichtswissenschaft (Hauptfach) / Magister | Wahlpflicht | HS | |||||
| Geschichtswissenschaft (Nebenfach) / Magister | Wahlpflicht | HS | |||||
| Studieren ab 50 |