Gegenstand der VL sind strafrechtliche Sanktionen aus rechtlicher und kriminologischer Sicht und Grundzüge des Strafzumessungsrechts sowie Grundzüge der strafjuristischen Entscheidung. Besondere Behandlung finden Diversion (Einstellungen des Strafverfahrens aus Opportunitätsgründen), die strafrechtlichen Sanktionen, Fragen der Schuld, der forensischen Psychiatrie, des Maßregelsystems und Fragen der Kriminalprognose. Weiter wird das Sanktionensystem des Jugendstrafrechts behandelt.
Grundlagenschein
Es besteht die Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW 1993 (Scheinerwerb ist erst nach Abschluss des dritten Fachsemesters möglich).
Voraussetzung für den Erwerb des Grundlagenscheins ist das Bestehen von zwei Klausuren mit mindestens der Note "ausreichend" (4 Punkte).
Meier, Strafrechtliche Sanktionen, 2000; Kunz, Kriminologie, 3. Aufl. 2001; Bock, Kriminologie 2. Aufl. 2000.
Weiterführende Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 14-16 | unveröffentlicht | 22.04.-31.07.2003 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | scheinfähig | |||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 2 Strafrecht | Wahl | ||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Strafrecht (VV) |