291013 BGB IV mit AG (V) (SoSe 2002)

Inhalt, Kommentar

Die Vorlesung beschreibt das Sachenrecht, wie es im Dritten Buch des BGB kodifiziert und durch Rechtsprechung und Wissenschaft ausgeformt ist. Das Sachenrecht enthält die Regeln, aus denen sich ergibt, welche Rechte die Menschen (und die juristischen Personen) an Sachen haben können. Im Sachenrecht kommt vor allem die Grundentscheidung unserer Rechtsordnung zum Ausdruck, dass der Eigentümer einer Sache frei über ihre Nutzung und Verwertung bestimmen kann. Außerdem geht es zum Beispiel um die wirtschaftlich sehr bedeutende Frage, wie Kredite mit Hilfe von Sachen gesichert werden können. Sachenrecht ist Freiheitsrecht (einschließlich der Grenzen von Freiheit durch soziale Bindung), Vermögensrecht, Wirtschaftsrecht und - wie sich im Recht des Besitzes zeigt - Friedensrecht. Behandelt wird das Recht der beweglichen Sachen und das Recht der Grundstücke sowie die das gesamte Gebiet beherrschenden allgemeinen Grundsätze. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten.

Literaturangaben

Baur/Stürner, Sachenrecht, 17. Aufl. 1999; Eckert, Sachenrecht, 2. Aufl. 2000; M. Wolf, Sachenrecht, 17. Aufl. 2001.

Lehrende

Termine ( Kalendersicht )

Rhythmus Tag Uhrzeit Format / Ort Zeitraum  
wöchentlich Mo 14-16 unveröffentlicht 15.04.-19.07.2002
wöchentlich Di 14-16 unveröffentlicht 15.04.-19.07.2002

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 3. 4. scheinfähig  

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
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Letzte Änderung Räume:
?
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 4 + 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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1023509