Bilanzrecht ist Teil des Handelsrechts. Es soll der kaufmännischen Rechnungslegung einen rechtlichen Rahmen geben. Es ist in Anbetracht dessen von eminenter praktischer Bedeutung für die Unternehmensführung, den Unternehmenskauf und ähnliche m&a-Aktivitäten, die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und Konfliktlösung, von familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen, die Unternehmensbeteiligungen involvieren, ganz zu schweigen. Das deutsche Bilanzrecht ist zu einem Gutteil Produkt europäischer Rechtsetzung, steht aber unter starkem internationalem Veränderungsdruck von Banken-, Börsen- und berufsständischer Seite. Ein erster Teil der Vorlesung ist der Einführung in elementare Buchführungsmechanismen und -zusammenhänge gewidmet. Daran schließt sich die Darstellung der Bilanzrechtsanwendung mit vergleichendem Seitenblick auf internationale Einflüsse.
Falterbaum/Bolk/Reiss/Eberhart, Buchführung und Bilanz 18. Aufl., 2001; Großfeld, Bilanzrecht, 3. Aufl. 1998.
Weiteres wird in der Vorlesung besprochen.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Di | 14-16 | Unpublished | 15.04.-19.07.2002 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | |||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | WFG 3 Wirtschaftsrecht | Wahlpflicht |