291036 Bilanzrecht (V) (SoSe 2002)

Inhalt, Kommentar

Bilanzrecht ist Teil des Handelsrechts. Es soll der kaufmännischen Rechnungslegung einen rechtlichen Rahmen geben. Es ist in Anbetracht dessen von eminenter praktischer Bedeutung für die Unternehmensführung, den Unternehmenskauf und ähnliche m&a-Aktivitäten, die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und Konfliktlösung, von familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen, die Unternehmensbeteiligungen involvieren, ganz zu schweigen. Das deutsche Bilanzrecht ist zu einem Gutteil Produkt europäischer Rechtsetzung, steht aber unter starkem internationalem Veränderungsdruck von Banken-, Börsen- und berufsständischer Seite. Ein erster Teil der Vorlesung ist der Einführung in elementare Buchführungsmechanismen und -zusammenhänge gewidmet. Daran schließt sich die Darstellung der Bilanzrechtsanwendung mit vergleichendem Seitenblick auf internationale Einflüsse.

Literaturangaben

Falterbaum/Bolk/Reiss/Eberhart, Buchführung und Bilanz 18. Aufl., 2001; Großfeld, Bilanzrecht, 3. Aufl. 1998.
Weiteres wird in der Vorlesung besprochen.

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV)    
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) WFG 3 Wirtschaftsrecht Wahlpflicht  

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Freitag, 11. Dezember 2015 
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Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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