Um eine Streitigkeit zu "erledigen", kann der Weg vor ein Gericht gewählt werden. In vielen Fällen werden Streitigkeiten jedoch außergerichtlich einer Einigung zugeführt. Oftmals sind die streitenden Parteien sogar verpflichtet, vor einer Klageerhebung zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen.
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Anwendungsfällen außergerichtlicher Streitbeilegung, möglichen Gestaltungsformen und der verfahrensrechtlichen Notwendigkeit des Versuchs einer Einigung.
Dabei werden auch die wichtigsten "Stationen" des Zivilprozesses diskutiert. Nach dem Vergleich der Wege, die der Zivilprozess und die außergerichtliche Streitbeilegung eröffnen, sollen die jeweiligen Vor- und Nachteile diskutiert sowie überlegt werden, wie ein möglichst optimaler Einsatz aussehen kann.
Fritjof Haft: Verhandlung und Mediation, 2. Aufl., München 2000
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
---|---|---|---|---|---|
wöchentlich | Mo | 14-16 | U2-205 | 13.10.2008-06.02.2009
nicht am: 22.12.08 / 29.12.08 |
Verstecke vergangene Termine <<
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 1: Priv.Rechtsgest. | Wahlpflicht | 7. | HS |