Die Vorlesung bildet eine Einheit mit der im Sommersemester 2008 stattgefundenen Veranstaltung "Recht der Strafverteidigung" und baut auf ihr auf. Dennoch ist eine Teilnahme an der Veranstaltung im SS keine unbedingte Verständnisvoraussetzung. Die Vorlesung im WS befasst sich mit der wissenschaftlich reflektierten Herangehensweise des Verteidigers an den ihm anvertrauten Fall. Die Beweismittel der StPO im Strengbeweisverfahren der Hauptverhandlung stehen im Mittelpunkt: Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunds- und Augenscheinsbeweis sowie die Einlassung des Angeklagten. Die Lehre von den Beweisverwertungsverboten wird einen Schwerpunkt darstellen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 9: Strafverf./-verteid.; SPB 8: Wahl | Wahlpflicht | 7. | HS |