291117 Konzeption und rechtsdogmatische Umsetzung des Begriffes "Das öffentliche Interesse" (S) (SoSe 2006)

Inhalt, Kommentar

Der Begriff des öffentlichen Interesses ist ein zentraler Rechtsbegriff, der sich in zahlreichen Rechtsnormen findet. Als unbestimmter Rechtsbegriff ist er der Auslegung und Konkretisierung fähig, die jedoch oftmals unscharf bleibt. Es stellt sich die Frage, ob man auf einen derartig offenen Begriff in der Rechtsordnung besser verzichten sollte, da er möglicherweise ein Blankett für höchst unterschiedliche und gegensätzliche Interpretationen liefert. Dieser Frage lässt sich nur beantworten, indem man den Versuch unternimmt, das öffentliche Interesse näher einzugrenzen und von den Einzelnormen unabhängige Voraussetzungen aufzustellen. Dazu sollen zunächst die Konzeptionen ausgewählter Theoretiker zum Problem des öffentlichen Interesses als Rechtsbegriffs untersucht werden. In einem weiteren Schritt wird die Umsetzung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Frage, ob es einen Wandel in der Interpretation des Begriffes gibt, zu legen sein. Abschließend soll die Bedeutung des Begriffes "Öffentliches Interesse" in verschiedenen Spezialgebieten beleuchtet werden.

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Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Frauenstudien (Einschreibung bis SoSe 2015)    
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) Meth/Grund A; Grundlagenschein kl.; Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. Wahlpflicht GS und HS

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Donnerstag, 27. April 2006 
Letzte Änderung Räume:
Donnerstag, 27. April 2006 
Art(en) / SWS
Seminar (S) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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