Das römische Recht ist der Vorläufer des auf dem europäischen Kontinent und in weiten Teilen der Welt geltenden Zivilrechts. Die Vorlesung behandelt nach einem kurzen Überblick über die äußere Geschichte des römischen Rechts und über das römische Recht selbst dessen für den modernen Juristen spannendsten Teil, das Schuldrecht. Die Quellentexte werden, selbstverständlich mit Übersetzung, zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltung wendet sich zugleich an Studienanfänger, an Vorgerückte und auch an die-jenigen, die bereits an einer römischrechtlichen oder anderen rechtshistorischen Veranstaltung teilgenommen haben. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Hörer im Grundstudium können durch erfolgreiche Teilnahme an der Semesterabschlußklausur den Leistungsnachweis gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (kleiner Grundlagenschein) erwerben.
Hörer im Hauptstudium können durch eine Hausarbeit den Leistungsnachweis gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (großer Grundlagenschein) erwerben.
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 18. Aufl. 2005
Lindemann/Kandera, Repetitorium Römisches Recht, 2005
Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl. 2004
(zur (Rechts-)Geschichte:) Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl. 2005
(zur (Rechts-)Geschichte:) Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000
Eine umfangreiche Literaturliste wird zu Vorlesungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | |||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund A; Grundlagenschein kl.; Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Pflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. | GS und HS | ||
| Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |