Das Kreditsicherungsrecht umfasst Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft) und Realsicherheiten (z.B. Grundpfandrechte). Es bezieht sich somit auf schuld- wie auch auf sachenrechtliche Fragestellungen und sehr examensrelevant.
Erörtert und vertieft werden die wichtigsten Kreditsicherungen, ihre Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungsvarianten (z.B. Bürgschaftsvereinbarungen, Eigentumsvorbehaltsformen, Sicherungsübereignungen). Insoweit werden auch vertragsgestalterische Überlegungen angestellt werden müssen.
Aufbau und Probleme werden auch mit Fallbearbeitungen eingeübt.
In der Veranstaltung wird eine Klausur (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 StuPrO 2007) angeboten.
Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 10-12 | H16 | 07.04.-18.07.2008
nicht am: 01.05.08 / 22.05.08 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR E | Wahlpflicht | 5. 6. | HS |