Die Vorlesung führt in die Grundlagen der Begriffsbildung und Logik ein und behandelt die Methoden der Rechtsanwendung, der Gesetzesauslegung und der juristischen Argumentation. Sie setzt zivilrechtliche Kenntnisse auf dem Stand der Zwischenprüfung voraus und wendet sich daher an Studierende ab dem 4. Semester.
Geeignete Studienliteratur wird in der Lehrveranstaltung angegeben. Außerdem wird ein Semesterapparat mit Literatur zum vertiefenden Selbststudium eingerichtet.
Durch eine Hausarbeit, die in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird, kann der (große) Grundlagenschein erworben werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahlpflicht | 1. 2. | 3.5 | scheinfähig Teilnahme GS |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | 5. 6. | HS | ||
| Umweltwissenschaften / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | Modul 32 | Wahl | 4. | mö |