Die Veranstaltungen ist den gesetzlichen Schuldverhältnissen gewidmet.
Schuldverhältnisse können sich nicht nur aus Verträgen ergeben. In bestimmten Situationen ordnet das Gesetz ein Schuldverhältnis an, um einen sach- und interessengerechten Ausgleich zwischen den Beteiligten zu ermöglichen und damit den Rechtsfrieden zu sichern:
Den schon bekannten vertraglichen Schuldverhältnissen steht die Geschäftsführung ohne Auftrag am nächsten. Sie beschäftigt sich mit den Folgen des Handelns für einen anderen in dessen Rechtskreis, ohne dass ein Auftragsverhältnis besteht.
Das Bereicherungsrecht regelt die Rückgängigmachung rechtsgrundloser Vermögensverlagerungen.
Das Deliktsrecht gewährt dem durch eine unerlaubte Handlung Geschädigten Ausgleichsansprüche gegen den Schädiger.
Ein vorlesungsbegleitendes Skript wird herausgegeben.
Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 30. Aufl. 2005; Emmerich, Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2003; Medicus, Schuldrecht II, 13. Aufl. 2005; Schlechtriem, Schuldrecht Besonderer Teil, 6. Aufl. 2003.
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekannt gegeben.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:SoziPäd; Fam/ErbR | Wahlpflicht | 5. 6. | 6 | scheinfähig Teilnahme Voraussetzung Privatrecht I HS |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. | GS |