291002 Grundkurs BGB - Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse (V) (SoSe 2006)

Inhalt, Kommentar

Der Grundkurs BGB II ist Pflichtveranstaltung im Grundstudium und versteht sich schon aufgrund der Stundenzahl als zweite große Stufe zum Basiswissen im Zivilrecht. Das einschlägige Gesetzesrecht besteht im wesentlichen aus einem Großteil des 2. Buchs des BGB, dem Recht der Schuldverhältnisse. Die Reihenfolge der Regelungen legt nahe, was seit Generationen in der Juristausbildung Tradition ist, nämlich daß Schwieriges zuerst kommt. Dies ist das Allgemeine Schuldrecht oder der allgemeine Teil des Rechts der Schuldverhältnisse. Die Schwierigkeit liegt hier in einem besonders hohen Abstraktionsgrad der einschlägigen Institute und jur. Denkfiguren wie etwa das Schuldverhältnis, der gegenseitige Vertrag, der Vertrag zugunsten Dritter, die Erfüllung und Erfüllungssurogate, Abtretung, Schuldübernahme, Gesamtschuld, um nur ein paar der wichtigsten zu nennen. Vom Gesetzgeber ist in den Regelungszusammenhang des Schuldrechts außerdem noch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt worden. Zu diesem großen und wichtigen Teil des Lehrstoffs kommen als ein zweiter großer Schwerpunkt noch die etwas anschaulicheren Materien in Gestalt des Rechts einzelner Schuldverträge hinzu, wie namentlich Kauf, Miete, Dienst-, Werkvertrag, Geschäftsbesorgung, Schenkung, Darlehn, Bürgschaft. Die zwei Arbeitsfelder, das Allgemeine Schuldrecht und das Recht der Vertragsschuldverhältnisse legen nahe, sie während des Semesters nebeneinander darzustellen. Das geht bei gleichmäßiger Verteilung über das ganze Semester sinnvoll nur so, daß zunächst einmal mehr Allgemeines Schuldrecht und etwas weniger Vertragsschuldverhältnisse drankommt, dann aber nach der Halbzeit gewechselt wird, d.h. etwas weniger Allgemeines Schuldrecht und mehr Vertragsschuldverhältnisse. So geplant soll die Veranstaltung (auch dem Dozenten) die Gewähr geben , daß zu allem, wenn es bei der Fülle des Stoffs gegen Ende der Vorlesung etwas eng wird, doch ziemlich das Wichtigste gesagt worden ist.
Zum - unbedingt empfohlenen - Nacharbeiten wird auch Material ins Netz gestellt werden.

Die Abschlußklausur wird sich an den Vorlesungsstoff halten.

Literaturangaben

Wird zu Beginn der Vorlesung eingehend besprochen.

Lehrende

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft / Bachelor (Einschreibung bis SoSe 2011) Nebenfach PrivR II; Profil:IndMng Wahlpflicht 5. 6. 12 scheinfähig Klausur Voraussetzung Privatrecht I HS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) Modul PrivR A Pflicht 2. GS

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
Adresse:
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Donnerstag, 6. Juli 2006 
Letzte Änderung Räume:
Donnerstag, 6. Juli 2006 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 6
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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639847