In der Lehrveranstaltung „Fehlurteile im Strafverfahren – Praxis“ geht es um die Untersuchung von rechtskräftigen Strafurteilen auf etwaige Fehler sowie um die Bearbeitung konkreter Wiederaufnahmeverfahren.
Schon in den vergangenen Semestern hat sich eine Gruppe von Studierenden zusammengefunden, die konkrete Fälle bearbeit hat. In diesem Semester werden neue Fälle aufgegriffen und konkret bearbeitet. Die Lehrveranstaltung findet je nach Bedarf (in Abhängigkeit von den Fortschritten bei der Fallbearbeitung) in Präsenz statt. Die Einladungen zu den jeweiligen Terminen erfolgt per E-Mail-Verteiler.
Kontakte mit Praktikern und Strafgefangenen sind vorgesehen. Die Veranstaltung bildet die dritte Säule der studentischen Rechtsberatung an der Universität Bielefeld (neben der Rechtsberatung im Zivilrecht sowie der Refugee Law Clinic).
Es werden keine Leistungskontrollen angeboten. Auf Wunsch kann ein Teilnahmezertifikat ausgestellt werden.
Interessierte melden sich bitte per E-Mail (stephan.barton@uni-bielefeld.de)
Das Seminar wendet sich an interessierte Studierende, die über Kenntnisse im Bereich des Strafprozessrechts verfügen und an praktischer Tätigkeit im Bereich der Korrektur von Fehlurteilen interessiert sind.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 8 - Bereich 3 | Wahlpflicht | 5. 6. 7. | ||||
| Studieren ab 50 |