In der Vorlesung werden das Recht und die Praxis des Strafprozesses behandelt. Im Zentrum stehen die Hauptverhandlung erster Instanz und die Rechtsmittel. Die Vorlesung Strafverfahrensrecht II schließt insofern an die Vorlesung Strafverfahrensrecht I an, wiederholt aber auch einzelne Aspekte des Ermittlungs- und Zwischenverfahrens.
In der Vorlesung werden eine Klausur (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 StudPrO) und eine Hausarbeit (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 StudPrO) angeboten.
Beulke, Strafprozessrecht, 8. Aufl., 2005
Volk, Grundkurs StPO, 4. Aufl., 2005
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul StrafR C | Pflicht | 5. 6. | HS |