291200 Grundkurs Strafrecht Einführung in das Strafrecht / Allgemeiner Teil 1 (V) (SoSe 2006)

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Die Veranstaltung besteht aus zwei Teilen:

1. Einführung in das Strafrecht, Di 10-12 (Bannenberg, Harzer, Schild)
2. Strafrecht Allgemeiner Teil 1, Do 12-14 (Barton)

Es werden eine Semesterabschlussklausur (§ 21 Abs. 2 lit. a StudPrO) und eine Hausarbeit (§ 21 Abs. 2 lit. b StudPrO) angeboten. Die Vorlesung wird durch Tutorials ergänzt, in denen die Technik der Lösung von Strafrechtsfällen geübt wird.

1. Einführung in das Strafrecht:
Wir stellen im Rahmen einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung im ersten Semester unterschiedliche Betrachtungsweisen des Strafrechts vor. Sie dient neben der Veranstaltung Grundkurs Strafrecht: AT I der grundlegenden Vorbereitung aller strafrechtlichen Veranstaltungen in den nachfolgenden Semestern. Wir werden in jeweils 4 Wochen folgende Einheiten präsentieren: Kriminologie (Bannenberg), Strafrechtsgeschichte (Schild) und Strafrechtsphilosophie (Harzer).

a) In dem Abschnitt "Kriminologie" werden Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität behandelt. Dabei geht es um Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, den aktuellen Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und der Reaktionen auf Kriminalität. Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen spielen eine Rolle und werden in den (späteren) Veranstaltungen Strafrechtliche Sanktionen, Jugendstrafrecht und Strafvollzug um die rechtlichen Aspekte der spezifischen Disziplinen ergänzt. (Britta Bannenberg).

b) Wie jedes Recht ist auch das Strafrecht ein geschichtliches Phänomen, das in seiner geltenden und lebendigen Gestalt in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft nur wirklich begriffen werden kann, wenn man es mit anderen (zeitlich früheren) Rechts- und Lebensweltkulturen vergleicht. Vor allem die Entwicklung seit 1945 lässt sich in vielem verstehen als Reaktion auf die Barbarisierung des (Straf-) Rechts im NS-Regime. Zugleich kann und soll der geschichtliche Blick für mögliche Gefahren, die dem so entstandenen rechtsstaatlichen Strafrecht durch neuere Entwicklungen des politischen Lebens drohen, sensibilisieren (Wolfgang Schild).

c) Der Abschnitt über "Strafrechtsphilosophie" soll die strafrechtliche Einführungsveranstaltung abschließen. Vorgestellt wird das "rechtsstaatliche Strafrecht" als "Einheit von materieller Straftat und Strafverfahren". Kein strafrechtlicher Beruf kann ohne umfassende Kenntnis über die rechtliche Beurteilung einer Straftat auskommen und jede rechtliche Beurteilung einer Straftat muss ihre praktischen Folgen integrieren. Ausgehend vom strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip wird das sogenannte "Straftatsystem" (= Straftat und Umgang mit dieser Straftat im Strafverfahren) anhand von Beispielsfällen erläutert; Grundlagen dieser "vernünftigen" Straftatsystematik werden unter staats- und rechtsphilosophischer Bezugnahme erläutert. (Regina Harzer).

Literatur:
W. Naucke, Strafrecht: Eine Einführung. 10. Aufl. (2002). .
H. Rüping/G. Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte. 4 Aufl. (2002) .
W. Schild, Alte Gerichtsbarkeit. 2. Aufl. 1985 (Callwey).

2. Strafrecht Allgemeiner Teil 1:
In der Vorlesung wird die Systematik des materiellen Strafrechts vermittelt. Im Vordergrund steht dabei das Straftatsystem mit seinen zentralen Merkmalen (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld, sowie Merkmalen jenseits von Unrecht und Schuld). Es werden das vollendete, vorsätzliche Begehungsdelikt und das Versuchsdelikt behandelt.

Die Anschaffung eines Gesetzestextes (StGB) ist erforderlich. Es wird empfohlen, zusätzlich ein Lehrbuch zum "Strafrecht-AT" zu erwerben. Insofern wird der Kauf von Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 35. Aufl., 2005 empfohlen. Es schadet aber auch nicht, wenn man eine etwas ältere Auflage dieses Lehrbuchs oder das Werk eines anderen Autors zum Allgemeinen Teil des StGB erwirbt.

Weitere Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung. Zusätzlich wird ein ergänzendes Vorlesungsskript ausgegeben.

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Rechtswissenschaft / Bachelor (Enrollment until SoSe 2011) Nebenfach StrafR I Pflicht 1. 5.5 scheinfähig GS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Enrollment until SoSe 2009) Modul StrafR A Pflicht 1. GS
Studieren ab 50    
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