Die Vorlesung ist dem „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts gewidmet. Vergleichbar dem Buch 1 des BGB oder dem VwVfG sind in der Abgabenordnung (AO) generell geltende Bestimmungen „vor die Klammer (der Einzelsteuergesetze [EStG, KStG, UStG usw.]) gezogen worden“, so über das Allgemeine Steuerschuld- und -verfahrensrecht einschließlich des behördlichen Rechtsschutzes, das heißt des Einspruchsverfahrens (welches dem Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO ähnelt).
Die Befassung mit der AO bildet den Hauptgegenstand der Vorlesung. Typische Fragestellungen sind etwa die, ob ein Steuerbescheid geändert werden darf oder Festsetzungsverjährung eingetreten ist oder ob jemand für eine fremde Steuerschuld in Wege des Haftungsbescheides in Anspruch genommen werden darf.
Daneben wird der gerichtliche Rechtsschutz in Steuersachen, geregelt in der Finanzgerichtsordnung (FGO) in den Blick genommen, die ebenso wie die VwGO beispielsweise eine Anfechtungs- und eine Verpflichtungsklage kennt.
Hilfreich sind Vorkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte).
Mitzubringen ist (in Papier!) eine aktuelle steuerliche Gesetzessammlung mit AO und FGO, zum Beispiel „Wichtige Steuergesetze“ aus dem NWB-Verlag oder „Aktuelle Steuertexte“ aus dem Beck-Verlag.
Im übrigen werden Lehrbuchempfehlungen in der ersten Stunde gegeben werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | X-E0-201 | 13.10.2025-06.02.2026 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 10; SPB 2 - Weitere; SPB 5 - Weitere; SPB 10 | Wahl | 5. 6. 7. | ||||
Studieren ab 50 |