Kindheit und Jugend sind hochgradig regulierte Lebensphasen. In diesen Lebensphasen finden Regulierungen z. B. von Seiten des Wohlfahrtsstaates, des Bildungs- und Betreuungssystems, der Familie sowie der Peer Group oder rechtlich z. B. auf Basis des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) statt.
Die Regulierung von Kindheit und Jugend sowie von Kindern und Jugendlichen als gesellschaftlichen Akteuren steht aktuell im Zentrum politischer und gesellschaftlicher Debatten. Beispiele hierfür sind u. a. die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis und deren gesundheitliche Risiken für junge Menschen, das australische Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige, politische Initiativen zum Schutz vor Cyberbullying, Pornografie und Sexting, Forderungen nach einem Smartphone-Verbot an Schulen und nach Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Entwicklungen verdeutlichen, wie vielfältig und kontrovers die Regulierung der Lebensphasen Kindheit und Jugend gesellschaftlich verhandelt wird.
Im Zentrum der Ringvorlesung stehen die Fragen, wie Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Kontexten als Schutzbedürftige, Unvernünftige, Gefahrenquellen oder potenziell Dauergefährdete konstruiert werden und welche Handlungsspielräume ihnen als eigenständige Akteure zugeschrieben werden. Seit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 werden ihre Rechte im Spannungsfeld von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten diskutiert. Auch die Restrukturierung des investiven Sozialstaats und die aktuellen Reformen des SGB VIII mit Blick auf Inklusion rücken Kinder und Jugendliche als zentrale Adressat*innen in den Fokus – insbesondere an Orten der institutionellen Regulierung wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe oder im Jugendstrafrecht.
Die Vorlesung richtet sich an Studierende, die ein vertieftes Verständnis für die aktuellen Regulierungsdiskurse und deren pädagogische Implikationen erwerben möchten, an Mitarbeitende aller Fakultäten und Fachrichtungen sowie an alle am Thema interessierten Personen. Im Rahmen empirischer Analysen und theoretischer Reflexionen beleuchten die Vortragenden die vielfältigen Formen und Effekte der Regulierung von Kindheit und Jugend. Für Masterstudierende besteht die Möglichkeit, im Rahmen des zugehörigen Begleitseminars eine Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Ringvorlesung des Zentrums für Kindheits- und Jugendforschung richtet sich an Studierende und Mitarbeitende aller Fakultäten und Fachrichtungen sowie an alle am Thema interessierten Personen. Es besteht für Masterstudierende die Möglichkeit, im Rahmen des zugehörigen Begleitseminars eine Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Ringvorlesung findet nur zu festen Terminen statt. Geplante Termine und Vorträge (Stand: 17.10.2025):
22.10.2025 Kindheits- und Jugendtheoretische Perspektiven auf die politische, wohlfahrtsstaatliche und interaktive Regulierung von Lebensphasen (Prof. Dr. Stephan Dahmen)
19.11.2025 Zeitliche Ordnungen und Regulierungen in Bezug auf das Wohlergehen von Kindern (Prof. Dr. Susann Fegter)
10.12.2025 Dezentrierung des Politischen. Kindheit und Demokratie (Dr. Sarah Mühlbacher)
14.01.2026 Kindheit und Wohlfahrtsstaat - Kontinuität und Wandel (Prof. Dr. Johanna Mierendorff)
21.01.2026 Zwischen "benachteiligt" und "Leistungsträger[*innen]". Das Reden über junge Menschen im Bundestag zwischen 1989 und 2023 (Nico Noltemeyer & Dr. Max Breger)
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| einmalig | Mi | 16-18 | S1-503 | 14.01.2026 | |
| einmalig | Mi | 16-18 | S1-503 | 21.01.2026 |
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erziehungswissenschaft / Promotion | |||||||
| Studieren ab 50 |
Die Ringvorlesung des Zentrums für Kindheits- und Jugendfor-schung richtet sich an Studierende und Mitarbeitende aller Fakul-täten und Fachrichtungen sowie an alle am Thema interessierten Personen. Es besteht für Masterstudierende die Möglichkeit, im Rahmen des zugehörigen Begleitseminars eine Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen.