In den Medien sind derzeit wieder "Frauenthemen" in aller Munde. Die Selbstverwirklichung der Frau und weibliche Lebensführungen werden in Talkshows neu aufgerollt und kontrovers disku-tiert. Hinzu kommen thematisch parallele Diskurse über Familienplanung und ihre Ökonomisierung, es geht um Angehörigenbetreuung im Pflegefall und um "konservativen Feminismus". Überhaupt kann eine Renaissance feministischen Denkens wahrgenommen werden. Auch der Markt der Veröffentlichungen boomt: Vom "Das Eva-Prinzip"über die "F-Klasse" bis hin zu biologistischen Neukonzeptionen von Geschlechterstereotypen seitens der Hirnforschung. Es scheint so, als ginge es in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Aufhebung von Gleichheitspostulaten und um die Suche nach neu zu konstituierenden "alten" Geschlechterverhältnissen. Diese Wahrnehmung gilt es im Seminar zu überprüfen und zu diskutieren; das Seminar versteht sich insofern als Beitrag für eine "feministische Rechtswissenschaft". Gleichheit von Frauen und Männern scheint doch im modernen Rechtsstaat durch differenzierte gesetzliche Regelungen garantiert. Allerdings bleiben Umsetzungen dieser Garantien weiterhin schwierig und auch insoweit bedarf es im Rahmen des Seminars der Nachfrage, weshalb dies so ist. In Auseinandersetzungen mit dem Postulat der Gleichheit aller Menschen in der aufklärerischen Menschenrechtstheorie und mit Ableitungen der Idee des abstrakten Individuums als Rechtssubjekt, lässt sich feststellen, dass dieses abstrakte Individuum von Beginn an nicht die universelle Natur des Menschen verkörperte, sondern sich über lange Zeit hinweg an der patriarchalen Lebenswirk-lichkeit des Mannes orientierte. Abweichende Anliegen von Frauen erscheinen heute noch als Partikularinteressen und werden - insbesondere in der gegenwärtigen Gleichstellungsdebatte - massiv marginalisiert. So möchte das Seminar diese Problematik auch anhand neuerer sozialwis-senschaftlicher Ansätze der Frauen- und Geschlechterforschung vertiefen und klären, ob Recht ohne Geschlechterdifferenz überhaupt gedacht werden kann und wie im gemeinsamen gesell-schaftlichen Leben von Personen Gleichheit, Gleichstellung und Gleichbehandlung umgesetzt werden kann. Vorbesprechungstermin: Donnerstag, 25.10.2007 um 16.00 c.t.
Themen:
1. Rechtsphilosophische Konzeptionen über ¿Gleichheit¿
a) Über "ausgleichende Gerechtigkeit" im finalen Konzept von Aristoteles
b) "Moderne" Gleichheit und ihre Voraussetzungen bei Rousseau
c) Freiheit - Gleichheit - Selbständigkeit: Praktische Philosophie bei Kant
d) Gleichheit in der "Theory of Justice" von John Rawls
e) Die Geschichte des Gesellschaftsvertrages und ihre Bedeutsamkeit für Gleichheitspostulate
2. Die Konstituierung von privater und öffentlicher Sphäre durch das Recht
3. Historische Entwicklungslinien positiv-rechtlicher Gleichheit der Geschlechter
a) Gesetzesänderungen im Zivilrecht (insbesondere im Familienrecht)
b)Gesetzesänderungen im Strafrecht (insbesondere bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)
c) Gesetzesänderungen im Verfassungsrecht (insbesondere Art. 3 Abs. 2 GG)
d) Gesetzesänderungen im Verwaltungsrecht (insbesondere Frauenfördergesetze sowie Gleichstellungsgesetze)
4. Gleichheit oder Differenz der Geschlechter: Ist geschlechtsspezifisches Recht notwendig?
a) Differenzheoretische Ansätze
b) Egalitäre Theorien
5. Feministische kritische Rechtskonzepte von Gleichheit und Gerechtigkeit
6. Über die rechtliche Konstruktion von Geschlechtskörpern
a) Die Konstruktion von Gender and Sex
b) Trans- und Intersexualität: Queer-Theory und ihre Bedeutung für das Recht
7. Gleichstellung oder moderner Absolutismus?
a) Mittelbare, unmittelbare und strukturelle Diskriminierung
b) Quotenregelungen: "Gleichheitsdurchbrechung" als Mittel zur Gleichheitsverwirklichung (Kalanke-Urteil)
c) Das AGG: Implementation von Gleichstellungspolitik in der Privatwirtschaft
8. Rechtliche Gleichstellung/Gleichbehandlung mit Blick auf Erwerbstätigkeit und Familien- bzw. Sorgearbeit
9. Gender Mainstreaming als politische Alternative zur rechtlichen Gestaltung des Geschlechterverhältnisses?
10. Ungleichheit von Männern und Frauen in der Strafgerichtspraxis
11. Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Kriminologie
12. Feministische Kritik der Naturwissenschaften
13. "Geschlechtergerechtigkeit" und Kultur
a) Universalismus von Geschlechtergerechtigkeit im Recht der Menschenrechte
b) Autonomie und Heteronomie: Zwangsheirat - Kopftuchgebot - Ehrenmord
Einführende Literatur: Lena Foljanty/Ulrike Lembke, Feministische Rechtswissenschaft, 2006.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gender Studies / Master | (Einschreibung bis SoSe 2013) | Hauptmodul 4 | |||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 8: ZusatzVst.; SPB 9: ZusatzVst.; Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahl | 5. 6. | HS |