Um eine Streitigkeit zu "erledigen", kann der Weg vor ein Gericht gewählt werden. In vielen Fällen werden Streitigkeiten jedoch außergerichtlich einer Einigung zugeführt. Oftmals sind die streitenden Parteien sogar verpflichtet, vor einer Klageerhebung zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen.
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Anwendungsbereichen der außergerichtlichen Streitbeilegung, möglichen Gestaltungsformen und den Bereichen der verfahrensrechtlichen Notwendigkeit des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung.
Daneben werden auch die wichtigsten "Stationen" eines Zivilprozesses diskutiert. Hierbei kommt es vor allem auf die Möglichkeit des Einsatzes zivilprozessualer Reaktionsmittel durch den Anwalt an.
Nach dem Vergleich der Wege, die der Zivilprozess und die außergerichtliche Streitbeilegung eröffnen, sollen die jeweiligen Vor- und Nachteile diskutiert sowie hinterfragt werden, wie ein möglichst optimaler Einsatz aussehen kann.
Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | - | SPB 1: Priv.Rechtsgest.; EG Verf-u.InsR | Wahlpflicht | - | - | HS |
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