Die meisten Kapitalgesellschaften sind heutzutage Teil eines Konzerns, der rechtlich selbstständige Einheiten zu einem Wirtschaftsunternehmen zusammenfasst. Das deutsche Gesellschaftsrecht reagiert auf dieses Phänomen mit einem speziellen Regelungsprogramm, dem Konzernrecht. In dessen Mittelpunkt stehen Interessenkonflikte zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern sowie der Schutz der Gläubiger. Zum Besuch der Vorlesung sind Grundkenntnisse im Gesellschaftsrecht - vor allem im Kapitalgesellschaftsrecht - erforderlich.
Zur Einführung empfiehlt sich der Abschnitt "Konzernrecht" in Raiser, Kapitalgesellschaftsrecht, 3. Aufl., 2001. Vertiefung bietet Emmerich/Sonnenschein/Habersack, Konzernrecht, 7. Aufl., 2001 (Neuauflage angekündigt für August 2005).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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14täglich | Mi | 8-10 | T2-204 | 17.10.2005-10.02.2006 | |
einmalig | Mi | 8-10 | T2-204 | 18.01.2006 | Ersatztermin für den 11.01.2006 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 2: Wirtschaftsrechtsberat.; EG UnternR | Wahlpflicht | HS |