Einführung in das Strafrecht:
Wir stellen im Rahmen einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung im ersten Semester unterschiedliche Betrachtungsweisen des Strafrechts vor. Sie dient neben der Veranstaltung von Wolfgang Schild "Grundkurs Strafrecht: AT I" der grundlegenden Vorbereitung aller strafrechtlichen Veranstaltungen in den nachfolgenden Semestern. Wir werden in jeweils 4 Wochen folgende Einheiten präsentieren: "Strafverfahren" (Barton), "Kriminologie" (Heinrich) und "Strafrechtsphilosophie" (Harzer); die Strafrechtsgeschichte wird von Wolfgang Schild in der Vorlesung "Historische Grundlagen des Strafrechts" behandelt.
1. Das ab dem 1. Juli 2003 geltende neue DRiG regelt, dass die Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit zu berücksichtigen haben (§ 5 Abs. 3 DRiG). Schon im Studium ist also das wissenschaftliche Fundament für die spätere Berufstätigkeit zu legen. In der Strafrechtspflege sind dies die Berufe des Strafrichters, Staatsanwalts und Verteidigers. In einem einmonatigen Ausbildungsmodul erfolgt dementsprechend eine Einführung in die Praxis des Strafverfahrens. Dabei sollen auch die Erkenntnisse der Nachbarwissenschaften (speziell der Rechtspsychologie und der Rechtssoziologie) behutsam herangezogen und die Bedeutung der nicht-dogmatischen soft skills für die Berufspraxis exemplarisch aufgezeigt werden (Stephan Barton).
2. In dem Abschnitt "Kriminologie" werden Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität behandelt. Dabei geht es um Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, den aktuellen Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und der Reaktionen auf Kriminalität. Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen spielen eine Rolle und werden in den (späteren) Veranstaltungen Strafrechtliche Sanktionen, Jugendstrafrecht und Strafvollzug um die rechtlichen Aspekte der spezifischen Disziplinen ergänzt. (Manfred Heinrich).
3. Der Abschnitt über "Strafrechtsphilosophie" soll die strafrechtliche Einführungsveranstaltung abschließen. Vorgestellt wird das "rechtsstaatliche Strafrecht" als "Einheit von materieller Straftat und Strafverfahren". Kein strafrechtlicher Beruf kann ohne umfassende Kenntnis über die rechtliche Beurteilung einer Straftat auskommen und jede rechtliche Beurteilung einer Straftat muss ihre praktischen Folgen integrieren. Ausgehend vom strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip wird das sogenannte "Straftatsystem" (= Straftat und Umgang mit dieser Straftat im Strafverfahren) anhand von Beispielsfällen erläutert. (Regina Harzer).
Strafrecht Allgemeiner Teil 1:
In der Vorlesung werden die allgemeinen Lehren des Strafrechts dargestellt. Dazu
gehören insbesondere:
Zur besseren Veranschaulichung dieser allgemeinen Lehren werden überwiegend Fälle aus dem Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte behandelt.
In den die Lehrveranstaltung begleitenden Arbeitsgemeinschaften und Tutorials werden kleinere Fälle bearbeitet und die zu ihrer Lösung erforderlichen Techniken vermittelt.
Zum Semesterabschluss wird eine Klausur angeboten; während der folgenden vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit zur Bearbeitung einer studienbegleitenden Hausarbeit. Beide Prüfungen ermöglichen den Erwerb von Leistungsnachweisen sowohl nach der alten StudO 1998 sowie nach den neuen StudPrO 2003.
Gesetzestext: StGB, Strafgesetzbuch, z.B. im Beck-dtv: 40. Auflage, München 2005 (5,00 EUR).
Lern- bzw. Lehrbuch-Literatur (Auswahl): Hillenkamp, Thomas: 32 Probleme aus dem Strafrecht, Allgemeiner Teil, 11. Auflage, Neuwied / Kriftel 2003 (15,90 EUR); Kindhäuser, Urs: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Baden-Baden 2004 (22,- EUR); Kühl, Kristian: Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage, München 2002 (35,- EUR); Otto, Harro: Grundkurs Strafrecht: Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Auflage, 2004 (22,95 EUR); Roxin, Claus: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd.I: Grundlagen; Der Aufbau der Verbrechenslehre, 3. Auflage, München 1997 (neu: Juli 2005); ders., Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd. II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat, München 2003 (45,- EUR); Wessels, Johannes/Beulke, Werner: Strafrecht, Allgemeiner Teil, 34. Auflage, Heidelberg 2004 (22,00 EUR, mit CD-ROM zur höchstrichterlichen Rechtsprechung 26,50 EUR).
Weitere Literatur-Empfehlungen werden in der Lehrveranstaltung und den Arbeitsgemeinschaften / Tutorials gegeben; mit einem Bücherkauf sollte bis dahin gewartet werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 14-16 | H4 | 17.10.2005-10.02.2006 | Einführung in das Strafrecht |
wöchentlich | Do | 10-12 | AUDIMAX | 17.10.2005-10.02.2006 | Strafrecht Allgemeiner Teil 1 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | StrafR I | Pflicht | 1. 2. | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul StrafR A | Pflicht | 1. 2. | GS | ||
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