Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (Kindeswohlgefährdung) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der insbesondere solche Institutionen gefordert sind, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. So adressiert das Bundeskinderschutzgesetz neben anderen Institutionen und Professionen (z.B. Ärzte/Ärztinnen) explizit auch Schulen und die dort tätigen Lehrkräfte als Personen, die dem Kinderschutz verpflichtet sind. Auch das Schulgesetz NRW fordert Schulen hier zum Tätigwerden auf: „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. (…)“ (§ 42, Abs.6 Schulgesetz NRW) Auch Schulen sind also gefordert, geeignete Handlungsstrategien im Kinderschutz zu entwickeln, um Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen und daraus schlussfolgernd Handlungsstrategien ggf. gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickeln und zu realisieren, um die Gefahr „erheblicher Schädigungen“ von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.
Das Seminar beschäftigt sich mit dem Begriff der Kindeswohlgefährdung als fachlich herzuleitende Hypothesen über zukünftige erhebliche Schädigungen bei Kindern und Jugendlichen und es nimmt für die Schule zentrale Schlüsselprozesse (gewichtige Anhaltspunkte, Prinzipien der Gefährdungseinschätzung, schulische und sozialpädagogische Strategien zur Unterbrechung von Gefährdungsdynamiken, schulbezogene Schutzkonzepte) in den Blick.
Die zu erbringende Studien- bzw. Prüfungsleistung besteht nach jeweiligem Umfang in der Erstellung eines Berichtes zum Umgang mit einer Gefährdungssituation an einem Fallbeispiel. Bitte informieren Sie sich vorab im Modulhandbuch über die jeweiligen Leistungsanforderungen.
In dieser Veranstaltung findet ein Platzvergabeverfahren statt. Bitte informieren Sie sich hier über den Ablauf: https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/studium-und-lehre/einrichtungen/bie/faq-stundenplan
M.Ed. HRSGe: Voraussetzung ist die Einschreibung im Master of Education BiWi HRSGe im SoSe 2023
M.Ed. GymGe: Voraussetzung ist die Einschreibung im Master of Education BiWi GymGe im SoSe 2023
M.Ed. UFP: Voraussetzung ist die Einschreibung im Master of Education UFP im SoSe 2023
| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
| 25-BiWi10 Schulentwicklung und Professionelle Kooperation | E1: Organisations- und Schultheorie | Studienleistung
|
Studieninformation |
| 25-BiWi15_a Bildung, Erziehung und Unterricht (GymGe) | E2: Organisation und Schulentwicklung | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
| 25-UFP6-A Fachbezogene Vertiefung: Soziale Arbeit / Beratung | E1: Soziale Arbeit | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die zu erbringende Studien- bzw. Prüfungsleistung besteht nach jeweiligem Umfang in der Erstellung eines Berichtes zum Umgang mit einer Gefährdungssituation an einem Fallbeispiel. Bitte informieren Sie sich vorab im Modulhandbuch über die jeweiligen Leistungsanforderungen.