AKTUELLER HINWEIS: Die Vorbesprechung wird am 31. Januar 2023 um 16 Uhr c. t. im Raum UHG-C01-249 stattfinden.
Im Rahmen dieses Seminars können Seminarscheine zum Zwecke des Zugangs zur Promotion oder als Nachweis der Teilnahme an einem zulässigen universitären Seminar zum Erwerb des „Bielefelder Zertifikats im Steuerrecht“ erworben werden. Der Seminarschein setzt ein schriftliches Referat, dessen mündliche Präsentation in der Seminarsitzung sowie die Teilnahme an den Diskussionen der übrigen Arbeiten voraus.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung gegen Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2023 statt; der genaue Termin steht noch nicht fest. Das hat seinen Grund darin, dass beabsichtigt ist und derzeit Möglichkeiten eruiert werden, das Blockseminar in einem attraktiven auswärtigen Rahmen abzuhalten (was ggf. möglicherweise eine – der Höhe nach mäßige – finanzielle Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verlangen wird); wenn dies nicht gelingt, wird das Seminar als Blockveranstaltung in Räumen der Universität abgehalten werden.
Im zu dieser Veranstaltung gehörigen Lernraum finden Sie einen digitalen Aushang mit Themenliste. Bitte machen Sie sich damit vertraut und überlegen Sie sich bereits vor der Vorbesprechung drei Themenwünsche für Ihre Seminararbeit (bei nur einem Wunschthema je Teilnehmer ist es zu wahrscheinlich, dass es zu Kollisionen kommt).
Eine Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend; nur dort ist eine Anmeldung zum Seminar möglich. Näheres zum Ablauf sowie den Voraussetzungen des Seminars können Sie dem entsprechenden Dokument im zu dieser Veranstaltung gehörigen Lernraum entnehmen. Bitte nehmen Sie die dortigen Hinweise bereits vor der Vorbesprechung zur Kenntnis und prüfen Sie, ob Sie die dort aufgezählten Voraussetzungen (insbesondere Vereinbarung und Wahrnehmung des Pflichtbetreuungstermins) erfüllen können und möchten. Andernfalls ist eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar nicht möglich.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Wdhl. u. Vertiefungsveranst.; SPB 2; SPB 4 - Bereich 2; SPB 5; SPB 10 - Bereich 2 | Wahl | 5. 6. 7. 8. 9. 10. |
Hingewiesen wird auf die – selbstverständlich – geltenden Pflichten zu wissenschaftlichem Arbeiten: "Letztlich ist vom [Erbringer wissenschaftlicher Leistungen] zu fordern, dass er jeden Gedankengang und jede Fußnote, die ihren Ursprung nicht in seiner eigenen gedanklichen Leistung, sondern im Werk eines Anderen hat, sowie alle aus fremden Werken wörtlich übernommenen oder ähnlichen Textpassagen ausnahmslos als solche kenntlich macht. Insbesondere muss er auch indirekte, umschreibende Fremdtextwiedergaben (Paraphrasierungen) so deutlich kennzeichnen, dass der Leser an jeder Stelle weiß, wer zu wem spricht (vgl. Fischer/Niehues/Jeremias, Prüfungsrecht 7. Aufl. 2018, Rn. 233 m.w.N.)." (VG Berlin, Urteil vom 2. November 2021, 3 K 176/20, Rn. 70)