Ein Evangelikaler will verhindern, daß die Evolutionslehre in Bio seine Tochter geistig, - ein Islamist, daß die Anwesenheit von Jungens in Sport die seine moralisch "verdirbt". - Unterrichten Sie gleichwohl wie geplant? Und müssen die beiden Kinder trotzdem teilnehmen? - Und schwänzen sie auf Betreiben der Eltern, oder falls ein kleiner Faullenzer schwänzt, darf die Polizei sie holen? Muß sie sogar?
Und welche Rechte und Pflichten hat der Geschichtslehrer, dem auferlegt wird, im Unterricht ein Schulbuch zu verwenden, das ihm politisch abwegig oder gar verlogen erscheint?
Und warum hält das Grundgesetz, das doch eigentlich so liberal ist, private Schulen an so kurzem Aufsichts-Zügel?
Trotz manch typischer Verwaltungs-Trockenheiten kann das Schulrecht auch Nichtjuristen faszinieren. Freiheitsrechte, Humanismus und Aufklärung ringen mit dem nicht selten autoritären Herrschaftswillen der wechselnden politischen Machthaber, und dabei sollen noch Kinder und Heranwachsende nach verlässlichen Regeln gebildet und gefördert werden.
Die Vorlesung gibt einen strukturierten Überblick für künftige Lehrer und zeigt, wieviel Freiraum sie für eine sinnvolle Pädagogik haben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Erziehungswissenschaft GHR / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2011) | MA.3.1.3; MA.4.1.3 | 3 | ||||
Erziehungswissenschaft GymGe / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2011) | MG.3.1.3; MG.4.1.3 | 3 | ||||
Erziehungswissenschaft (Nebenfach) / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | M.3.1.3; M.4.1.3 | 3 | |||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:SoziPäd | Wahl | 5. 6. | freiwillige Zusatzveranstaltung HS | |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) |