In der Vorlesung wird zum einen das Recht der Verteidigung behandelt, d.h. die zentralen strafprozessualen Normen (§§ 137 ff. StPO), ferner die Rechte und Pflichten des Verteidigers sowie dessen prozessuale Stellung. Es werden zum anderen soziologische, psychologische, historische und gesellschaftspolitische Aspekte der Verteidigung vertieft. Vorkennt-nisse im Strafverfahrensrecht sind erforderlich. Die Vorlesung ist Teil eines zweisemestrigen Curriculums zur Verteidigung. Sie wird ergänzt durch die von Herrn Neuhaus angebotene Vorlesung "Recht und Praxis der Strafverteidigung".
In der Veranstaltung wird eine Hausarbeit im Schwerpunktbereich angeboten. (Kerngebietsveranstaltung im Schwerpunktbereich 9 und Veranstaltung nach Wahl im Schwerpunktbereich 8).
Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 2007
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 9: Strafverf./-verteid.; SPB 8: Wahl | Wahlpflicht | HS | |||
Studieren ab 50 |