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Im Rahmen klassisch-liberaler Menschenrechtsvorstellungen hat man sich lange Zeit mit den Forderungen kultureller Minderheiten schwer getan. Erst recht gilt dies für die Rechte Indigener Völker, die nach wie vor auf Skepsis stoßen. Die stark gemeinschaftlich orientierten Ansprüche kultureller Minderheiten bzw. Indigener Völker scheinen in Spannung zu primär individualrechtlich konzipierten Menschenrechte zu stehen. Außerdem stellt sich die Frage, wer denn überhaupt als Minderheit bzw. Indigenes Volk anerkannt werden kann? Welche Kriterien sollen dafür gelten? Wie lässt sich verhindern, dass der Universalismus der Menschenrechte durch etwaige "Sonderrechte" bestimmter Gruppen überwuchert oder unterminiert wird? Trotz vieler ungeklärter Fragen waren in den letzten Jahrzehnten allerdings einige Durchbrüche zu verzeichnen - exemplarisch repräsentiert durch die UN-Erklärungen zu den Rechten von Minderheiten (1992) und den Rechten Indigener Völker (2007). Im Hintergrund stehen vielfältige Unrechtserfahrungen, die von alltäglichen Diskriminierungen über strukturellen Assimilierungsdruck bis hin zu genozidaler Gewalt reichen. Das Seminar beschäftigt sich mit konzeptionellen und praktischen Herausforderungen der Rechte kultureller Minderheiten bzw. Indigener Völker vor allem anhand von Originaldokumenten der Vereinten Nationen. Es dient somit auch dazu, die Institutionen und Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes kennenzulernen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-EuIn_a Europa Intensiv | Workshops | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Schlüsselqualifikation; SPB 6 - Bereich 3 | Wahl | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. |
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