In diesem Seminar sollen sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die ökonmischen Tatbestände der genannten Vertragsformen im einzelnen erarbeitet werden. Diese Vertragsformen sind von der Kautelarpraxis enwickelt worden und es soll geprüft werden, wie sich diese sog. "modernen" Formen in das "alte" BGB einfügen lassen. Gesetzgebungstheoretisch kann hierbei überprüft werden, ob in diesem Zusammenhang ein Sonderprivatrecht außerhalb des BGB anzuerkennen ist, ob evtl. der Gesetzgeber zur Einzelbestimmung berufen ist und wie die Überprüfung der von der Wirtschaft geschaffenen Normen erfolgen soll. Neben diesen mehr grundsätzlichen Problemen sind auch praktisch relevante Einzelfragen zu erörtern, insbesondere jetzt im Zusammenhanng mit der Schuldrechtsreform. Darüber hinaus ergeben sich auch europarechtliche Aspekte.
Das Seminar soll als Blockseminar am Ende des Wintersemesters 2005/2006 durchgeführt werden. Anmeldungen nimmt die Fakultätsassistentin Frau Groß (T3-151) entgegen. Der Termin der Vorbesprechung wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben werden.
Hinweise werden in der Vorbesprechung gegeben.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Wahl | 3. 4. 5. 6. | GS und HS |